Wegelin wegen Steuervergehen verurteilt

Älteste Schweizer Bank ist am Ende

Wegelin wegen Steuervergehen verurteilt

dz Zürich – Bald ist die Agonie der 272-jährigen Privatbank Wegelin & Co. zu Ende. Der am 3. Januar in New York besiegelte Vergleich zwischen der Privatbank und den amerikanischen Justizbehörden im Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist am Montagabend durch Zustimmung des verantwortlichen Richters Jed Rakoff rechtskräftig geworden. Damit akzeptieren Wegelin beziehungsweise deren Teilhaber Straf- und Bußgeldzahlungen von insgesamt 58 Mill. Dollar. Die Behörden hatten von dem ältesten Schweizer Geldhaus bereits 16,3 Mill. Dollar beschlagnahmt.Mit dem Urteil von Richter Rakoff geht ein geschichtsträchtiges Kapitel für den ganzen Schweizer Finanzplatz zu Ende. Die 1741 gegründete Bank Wegelin war unter dem Druck der US-Justiz zur Aufgabe der Geschäftstätigkeit gezwungen worden. Zwar war es den Teilhabern kurz vor der fatalen Anklageerhebung noch gelungen, das dominante Geschäft mit Schweizer Kunden für 577 Mill. sfr (470,6 Mill. Euro) an die Raiffeisen-Gruppe zu verkaufen. Doch der restliche Betrieb unter dem angestammten Namen Wegelin wird nach Angaben der Bank in Kürze eingestellt und die noch verbleibenden Aufgaben werden in einer Zweckgesellschaft abgearbeitet. Kunden von der UBSIm Vorfeld der letzten Verhandlungsrunde, in der Richter Rakoff die Kompetenz gehabt hätte, den Vergleich gegen oder zugunsten der Bank beziehungsweise der US-Regierung zu verändern, nutzten die beiden Streitparteien noch einmal die Gelegenheit, ihre Positionen darzulegen. Die Staatsanwaltschaft wies unter anderem auf den Umstand hin, dass Wegelin in der Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit ausgeprägtem Vorsatz ans Werk gegangen sei. Die Bank habe viele steuerflüchtige US-Kunden von der UBS übernommen, welche diese unter dem Zwang der US-Justiz vor die Tür setzen musste.Wegelin erklärte das Vorgehen damit, man habe das Fehlverhalten der UBS in Amerika falsch eingeschätzt. Zudem kritisierten die Wegelin-Anwälte die von der Staatsanwaltschaft berechnete Summe hinterzogener Steuergelder als zu hoch. Im Bestreben, den Richter von einer Erhöhung des Strafmaßes abzuhalten, blieben sie damit erfolgreich.