Grundsätze

Zinsberechnung für Prämiensparverträge

Für den Zinssatz in uralten Verträgen gelten folgende Grundsätze:

Zinsberechnung für Prämiensparverträge

Für den Zinssatz in uralten Verträgen gelten folgende Grundsätze:

Der Abstand zum Referenz­zins darf nicht „absolut“, sondern muss „relativ“ angepasst werden. Banken müssen Änder­ungen also nicht eins zu eins, sondern anteilig übertragen, wie der Bundesgerichtshof im Oktober bekräftigte. Diese Methode ist nach Jahren sinkender Zinsen nachteilig für Banken.

Strittig ist die genaue Rechenmethode – darunter fällt auch der Referenzzinssatz. Die Ombudsleute der Sparkassen empfehlen die Bundesbank-Zeitreihe mit der früheren Kennung WU9554.

Ebenfalls ist umstritten, ob „gleitende Durchschnitte“ zum Einsatz kommen. Die Ombudsleute der Spar­kassen nehmen davon Abstand. Ein Verzicht auf dieses Verfahren ist vorteilhaft für Banken, weil Zinssätze in weiter Vergangenheit weniger ins Gewicht fallen.

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