Freiheitsstrafe für ehemaligen Aktienhändler

Weitere Warburg-Banker wegen Cum-ex verurteilt

Mit einem weiteren Urteil hat das Landgericht Bonn die Illegalität der Cum-ex-Geschäfte der Warburg-Bank unterstrichen. Zwei ehemalige Manager der zweiten Reihe wurden schuldig gesprochen, einer muss ins Gefängnis.

Weitere Warburg-Banker wegen Cum-ex verurteilt

Zwei weitere Warburg-Banker wegen Cum-ex verurteilt

Freiheitsstrafe für ehemaligen Aktienhändler

ak Köln

Das Landgericht Bonn hat in einem Verfahren zwei weitere ehemalige Banker der Warburg-Bank wegen Cum-ex-Geschäften verurteilt. Der Angeklagte Marcus H. war als einer der zentralen Aktienhändler der Hamburger Privatbank direkt mit den Cum-ex-Deals in der zweiten Hälfte der Nullerjahre befasst. Ihn sprach die 12. Strafkammer unter Vorsitz von Roland Zickler am Dienstag der Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Davon werden wegen der langen Dauer der Ermittlung – im Fachterminus rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung – drei Monate abgezogen.

Martin D. war bei Warburg mit der Genehmigung der Transaktionen befasst. Er erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, von denen ebenfalls drei Monate schon als vollstreckt gelten. Beide müssen ihren Anteil an der Cum-ex-Beute zurückzahlen. Gegen H. ordnete das Gericht die Einziehung von 223.000 Euro an Taterträgen an, bei D. sind es 39.000 Euro.

Es ist bereits das fünfte Urteil, das das Landgericht Bonn im Zusammenhang mit den Cum-ex-Geschäften von Warburg zwischen 2006 und 2011 verhängt hat. Im ersten Strafprozess wegen der illegalen Aktiengeschäfte mit doppelter Rückforderung nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuern waren zwei umfassend geständige britische Händler 2020 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bisher sind jetzt vier Ex-Warburg-Banker aus der zweiten Reihe belangt worden. In den Anklagen hat die Staatsanwaltschaft den Schaden für den Fiskus aus Cum-ex-Geschäften der Warburg-Gruppe auf fast 280 Mill. Euro beziffert. Das Urteil vom Dienstag stand noch einmal unter besonderer Beobachtung, weil sich parallel Christian Olearius, früherer Bankchef und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter, in Bonn vor Gericht verantworten muss. In seinem Prozess steht die Beweisaufnahme noch am Anfang. Seine rechte Hand Christian S. hatte 2021 fünfeinhalb Jahre erhalten.