Revision

BGH entscheidet Ende Juli über Cum-ex-Verfahren

In der Revision des ersten Cum-ex-Strafprozesses am Landgericht Bonn müssen sich die Verfahrensbeteiligten noch gedulden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 28. Juli seine Entscheidung verkünden.

BGH entscheidet Ende Juli über Cum-ex-Verfahren

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag die Hauptverhandlung in der Revision des ersten Cum-ex-Urteils des Landgerichts Bonns aus dem vergangenen Jahr begonnen. Nachdem die Verfahrensbeteiligten ihre Anträge auf Rechtsmittel gestellt und begründet hatten, kündigte der Hohe Senat die Urteilsverkündung für den 28. Juli an (Az.: 1 StR 519/20).

In dem aufsehenerregenden erstinstanzlichen Prozess waren zwei frühere Wertpapierhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Außerdem hatte das Landgericht angeordnet, bei einem der Verurteilten Taterträge in Höhe von 14 Mill. Euro und bei der, in diesem Fall nur prozessbeteiligten, Hamburger Privatbank M.M. Warburg 176 Mill. Euro an Taterträgen einzuziehen. Alle Verfahrensbeteiligten einschließlich der anklageführenden Staatsanwaltschaft Köln hatten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt (Az.: 62 KLs – 213 Js 41/19 – 1/19).

Gegen die Verurteilung insgesamt war jedoch nur der lediglich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilte D. in Revision gegangen. Der wegen Steuerhinterziehung Angeklagte S., auf dessen umfassenden Aussagen die Ermittlungen der Staatsanwälte wesentlich basierten, erkennt die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr an, wendet sich jedoch gegen die vom Landgericht angeordnete Einziehung der Taterträge. Wie seine Verteidiger ausführten, lagen diese höher als die tatsächlich erzielte Gewinne, wodurch die Einziehung einen Strafcharakter erhalte. Dies sei jedoch ausdrücklich nicht das Ziel der Einziehung, die lediglich auf die Wiederherstellung der Vermögensverteilung vor der Straftat abziele.

Auch die Warburg-Gruppe beantragte beim BGH, die erstinstanzlich angeordnete Einziehung der Taterträge zurückzunehmen.

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