„Das nachgelagert besteuerte Altersvorsorgedepot ist aktueller denn je“
Carsten Brodesser (57) ist im Bundestag Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss und Experte für Altersvorsorge. Er setzt sich dafür ein, dass private Altersvorsorge schon in der Jugend mit staatlicher Förderung startet und im Berufsleben – flankiert durch nachgelagerte Besteuerung – flankiert fortgesetzt werden kann.
Herr Dr. Brodesser, mit der Frühstartrente will die Regierungskoalition schulpflichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren ertüchtigen, Geld anzulegen und ihnen erlauben, mit staatlichen Transfers von monatlich 10 Euro ein kleines Vermögen zur Altersvorsorge aufzubauen. Lässt sich der Termin 1. Januar 2026 realisieren?
Das dürfte nicht mehr realistisch sein. Unter Berücksichtigung des parlamentarischen Verfahrens wäre die gesetzliche Grundlage erst Ende dieses Jahres geschaffen und die beteiligten Akteure müssten dann ihre Prozesse entsprechend anpassen. Ein Beginn der Frühstartrente muss aber nicht zwingend zum Jahresanfang erfolgen. Denkbar wäre also auch ein unterjähriger Start.
Sollte die Frühstartrente zum Beginn für alle Jugendlichen in der Altersklasse 6 bis 18 Jahre eingeführt werden oder sich Jahrgang für Jahrgang aufbauen? Wie sieht es mit 16- oder 17-Jährigen aus, die kaum noch etwas ansammeln könnten?
Es wäre wünschenswert, wenn möglichst alle Alterskohorten zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr von Beginn an begünstigt wären. Dabei spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, wieviel Sparkapital aus staatlichen Zulagen und Eigenbeiträgen bis zur Volljährigkeit angesammelt wurden. Entscheidend ist, dass der Volljährige am Anfang seiner Erwerbstätigkeit über eine zusätzliche Altersvorsorge verfügt, die er mit Eigenbeiträgen und staatlicher Förderung weiterführen kann. Idealerweise mündet die Frühstartrente in eine dann reformierte staatlich geförderte private Altersvorsorge. Insofern müssen Frühstartrente und anschließende (reformierte) Riester-Rente zusammen gedacht werden. Ich würde mir wünschen, dass noch vor Beginn der Frühstartrente die notwendige und im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Riester-Rente verabschiedet wird.
Sind die Kosten der Frühstartrente für den Bund verkraftbar, womit ist zu rechnen?
Der Umfang der Geburtenjahrgänge 2009 bis 2020 bewegt sich zwischen 650.000 und 800.000 Personen. Bei einer Vollinanspruchnahme aller Berechtigten in allen Geburtsjahrgängen kommen jährliche Ausgaben von mehr als 1 Mrd. Euro auf den Bund zu.
Bei der Förderung einzelner Jahrgänge oder geringerer Inanspruchnahme der Förderung reduziert sich die Haushaltsbelastung entsprechend. Im Spannungsfeld zwischen Wünschenswertem und Machbarem dürfte am Ende der politische Kompromiss liegen.
Die Anlage soll steuerfrei bleiben bis zur Auszahlung im Rentenalter. Die staatlichen Zahlungen von – unverzinst und ohne Wertzuwachs –1560 Euro in 13 Jahren reichen nicht als Altersvorsorge aus. Sollte während der Ansparphase und auch im Anschluss die Aufstockung des Gesparten möglich sein?
Dreimal ja!
Wir bleiben in der Systematik der nachgelagerten Besteuerung. Während der Sparphase sind die Erträge steuerfrei und in der Leistungsphase (Auszahlung bzw. Rentenzahlung) erfolgt eine Besteuerung. Die staatliche Förderung bis zur Volljährigkeit ist als Impuls für eine dauerhafte zusätzliche Altersvorsorge zu verstehen. Insofern ist es auch richtig, Zuzahlungen – z.B. durch Eltern oder Verwandten – bereits in der Zeit bis zur Volljährigkeit zu ermöglichen. Mit Eintritt in die Erwerbstätigkeit wechselt idealerweise die Förderkulisse und das Depot wird mit staatlicher Unterstützung bis zum Renteneintritt weiter bespart.
Kurz gefragt: Ist die Einführung eines nachgelagert besteuerten Altersvorsorgedepots noch aktuell?
Ja, das nachgelagert besteuerte Altersvorsorgedepot ist aktueller denn je!
Die Fragen stellte Angela Wefers.