EU-Aufsicht plädiert für Gleichwertigkeitsabkommen
EU-Aufsicht plädiert für Gleichwertigkeitsabkommen
FOKUS: Covered Bonds
EU-Aufsicht plädiert für Gleichwertigkeitsabkommen
Covered Bonds aus Ländern wie Großbritannien, Kanada oder Australien sollen aufsichtlich gleichbehandelt werden mit europäischen gedeckten Schuldverschreibungen. Allerdings dürfte es noch einige Jahre dauern, bis diese Empfehlung der EU-Benkenaufsichtsbehörde EBA Wirklichkeit wird.
Von Michael Marray, Frankfurt
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat der EU empfohlen, Gleichwertigkeitsabkommen für Emittenten gedeckter Schuldverschreibungen aus Drittländern, darunter Großbritannien, Kanada und Australien, auszuhandeln. Die EBA antwortete mit dieser Empfehlung auf eine Aufforderung der Europäischen Kommission zur Stellungnahme (Call for Advice, CfA), die der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des EU-Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bonds) dient. Die Empfehlungen der EBA zielen auf eine stärkere Harmonisierung der nationalen und EU-weiten Rahmenbedingungen, da zwischen den Vorschriften verschiedener Länder, beispielsweise zwischen den wichtigen Rechtsordnungen Deutschlands und Spaniens, nach wie vor einige Unterschiede bestehen.
In der Aufforderung zur Stellungnahme wurde die EBA gebeten, nicht nur die Leistungsfähigkeit des derzeitigen EU-Rahmens für gedeckte Schuldverschreibungen zu bewerten, sondern auch die Relevanz und Ausgestaltung einer möglichen Gleichwertigkeitsregelung für Drittländer. Außerdem ging es um die Frage, inwieweit die Einführung eines dualen regressähnlichen Instruments zur Unterstützung der KMU-Finanzierung durchführbar ist und auch darum, die Rolle grüner gedeckter Schuldverschreibungen und ESG-Risiken in Deckungs-Pools zu bewerten.
Ausweitung der Standards
Die Aufmerksamkeit der Marktteilnehmer konzentrierte sich allerdings auf die Einführung eines Gleichwertigkeitssystems für Drittländer, das die Gleichbehandlung von Kapitalanforderungen und die Zulässigkeit für die Liquiditätsdeckungsquote umfassen würde.
„Die EU ist das Herzstück der Covered-Bond-Branche, und die Gleichwertigkeit könnte für die EU von Vorteil sein, indem sie Drittländer auf einer Linie hält und so ihre Kreditstandards auf dem globalen Markt für gedeckte Schuldverschreibungen ausweitet“, sagt Jane Soldera, Senior Vice President in der Structured Finance Group bei Moody's Ratings. „Theoretisch könnte es ein Kontaminationsrisiko durch die Rechtsordnung eines Drittlandes geben – aber es ist klar, dass die EU keine pauschale Gleichwertigkeit gewähren wird.“ Die meisten von Moody's bewerteten gedeckten Schuldverschreibungsprogramme von Drittländern sind mit AAA bewertet. Moody's würde Gleichwertigkeitsvereinbarungen zwischen der EU und wichtigen Emissionsländern wie dem Vereinigten Königreich, Kanada und Australien als weitgehend positiv für die Kreditqualität gedeckter Schuldverschreibungen ansehen.
Aufwertung der gedeckten Schuldverschreibung
„Eine einheitliche Kapitalbehandlung für gedeckte Schuldverschreibungen aus Ländern außerhalb des europäischen Währungsraums und deren Einstufung als hochwertige liquide Vermögenswerte für die Liquiditätsdeckungsquote, ähnlich wie bei gedeckten Schuldverschreibungen aus Drittländern, würde zeigen, dass die Aufsichtsbehörden der EU und der Drittländer gedeckte Schuldverschreibungen als ein wichtiges Finanzierungsinstrument zur Unterstützung des Bankensystems betrachten“, so Soldera.
Gedeckte Schuldverschreibungen sind sogenannte „Dual-Recourse“-Instrumente, die eine Verpflichtung der emittierenden Bank darstellen, aber durch einen Pool von Hypotheken oder öffentlichen Krediten besichert sind, auf die Anleger im Falle einer Insolvenz der Bank Anspruch haben. Der European Covered Bond Council hat intensiv an einem Vorschlag für eine europäische besicherte Schuldverschreibung gearbeitet, die durch Kredite an kleine und mittlere Unternehmen besichert ist und als neue Kategorie in die Richtlinie über gedeckte Schuldverschreibungen aufgenommen werden soll. In ihrer Stellungnahme empfahl die EBA jedoch, die Europäische besicherte Schuldverschreibung nicht weiter zu verfolgen.
Die Covered Bond Directive (CBD) wurde 2019 zusammen mit Änderungen der Eigenkapitalverordnung verabschiedet. Die Covered-Bond-Richtlinie wird weithin als legislativer Erfolg Brüssels angesehen. Gemäß Artikel 31 des CBD beauftragte die Europäische Kommission die EBA im Juli 2023 mit der Erstellung des Berichts. Die EBA erstellte die Analyse in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) und hörte dabei die Standpunkte wichtiger Länder an, in denen gedeckte Schuldverschreibungen ausgegeben werden, wie Deutschland (Pfandbrief), Dänemark und Spanien (Cedulas).
Die EU-Kommission wird nun die Empfehlungen der EBA mit dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat erörtern. Wenn diese grünes Licht für Gleichwertigkeitsregelungen geben, könnte es allerdings noch mehrere Jahre dauern, bis die Rechtsvorschriften geändert und Verhandlungen mit Nicht-EU-Regierungen geführt sind.