FOKUSKapitalanforderungen

EU sondiert Übergangsregeln zur Entlastung von Banken

Die EU-Kommission hat eine Konsultation gestartet, um auf die Klagen großer europäischer Banken über Nachteile im internationalen Wettbewerb im Geschäft an Anleihemärkten zu reagieren. Nun wird an Anpassungen getüftelt, die die Auswirkungen neuer Kapitalregeln für das Handelsbuch abmildern sollen.

EU sondiert Übergangsregeln zur Entlastung von Banken

EU sondiert Übergangsregeln zur Entlastung von Banken

FOKUS: Kapitalanforderungen

Die EU-Kommission hat eine Konsultation gestartet, um auf die Klagen großer europäischer Banken über Nachteile im internationalen Wettbewerb im Geschäft an Anleihemärkten zu reagieren. Nun wird an Anpassungen getüftelt, die die Auswirkungen neuer Kapitalregeln für das Handelsbuch abmildern sollen.

Von Michael Marray, Frankfurt

EU-Banken mit großen Wertpapierhandelsabteilungen sehen sich aufgrund der Marktrisikovorschriften von Basel III mit einem erheblichen Anstieg des erforderlichen Eigenkapitals konfrontiert und setzen sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen ein. Hintergrund ist die Erwartung, dass die Behörden in den USA und Großbritannien weniger strenge Vorschriften erlassen werden.

Die Europäische Union hat die Umsetzung der Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) bereits um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2027 verschoben. Am 6. November hat die EU-Kommission eine Konsultation zu Anpassungen während einer zusätzlichen dreijährigen Übergangsphase gestartet, die die Auswirkungen der neuen Kapitalanforderungen auf Handelsbücher abmildern sollen.

EU-Banken haben arge Besorgnis über die Anwendung der FRTB geäußert, insbesondere da diese Auswirkungen auf ihre Handelsabteilungen für Staats- und Unternehmensanleihen hat, die mehr Kapital zur Deckung des Risikos von Schwankungen am Anleihemarkt, einschließlich sogenannter Tail-Risiko-Ereignisse, zurückstellen müssen.

Das Thema ist sowohl in Frankreich als auch in Deutschland von Bedeutung, wo Banken mit großen Handelsabteilungen wie BNP Paribas, Société Générale und Deutsche Bank ansässig sind. Auch niederländische Banken sind im Handelsbereich sehr aktiv. In Dänemark spielen gedeckte Schuldverschreibungen eine sehr wichtige Rolle im Finanzsystem, und es besteht die Befürchtung, dass Geschäftsbanken ihre Bestände als Market Maker reduzieren und damit die Marktliquidität verringern könnten.

Kontroverse über gleiche Wettbewerbsbedingungen

Hintergrund der Konsultation ist, dass sich die Banken in der EU, den USA und Großbritannien gegenseitig beobachten und Nachteile vermeiden wollen. Im Juli gab die Bank of England bekannt, dass sie die Umsetzung der FRTB bis Januar 2028 verschiebt. Die große offene Frage ist, welche Regeln die Vereinigten Staaten aufstellen werden. Ein Vorschlag zu dem in den USA als „Basel III Endgame” bekannten Thema wird für Mitte 2026 erwartet.

Das Konsultationspapier der EU-Kommission enthält Optionen zur Anpassung von Bereichen des Regelwerks, in denen andere wichtige Länder bei ihrer endgültigen Umsetzung bereits Abweichungen vorgenommen haben oder planen.

In einem zweiten Abschnitt der Konsultation wird ein „Multiplikator“ vorgeschlagen, ein Anpassungsfaktor, der die Auswirkungen der FRTB-Kapitalanforderungen auf Banken neutralisieren soll. Die EU-Kommission bittet um Rückmeldungen zu einer Methodik für diesen Multiplikator.

Finanzmarktlobby begrüßt die Konsultation

„Wir begrüßen die Konsultation der Kommission zur Anwendung des europäischen aufsichtsrechtlichen Marktrisikorahmens“, kommentiert Jeanie Watson, Director Capital & Risk Management bei der Association for Financial Markets in Europe (AFME). „Ein fairer Wettbewerb ist für die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Banken, die in der EU tätig sind, entscheidend, und dies erfordert die Vergleichbarkeit der regulatorischen Kapitalanforderungen.“

Während ein einheitliches Umsetzungsdatum über alle Jurisdiktionen hinweg die erste Verteidigungslinie darstelle, werde AFME prüfen, ob die Vorschläge der EU-Kommission zu vorübergehenden Änderungen und einem Multiplikator dazu beitragen können, dieses Ziel zu erreichen.“

„Die Behörden beobachten weiterhin den Inhalt der Vorschriften und die Umsetzungsfristen in anderen Ländern, um sicherzustellen, dass ihre Banken nicht benachteiligt werden, sodass sich die Zeitpläne noch verschieben könnten“, fügte sie hinzu. „Derzeit hat die EU-Kommission die Umsetzung der Marktrisikovorschriften im Rahmen der FRTB bis Januar 2027 verschoben und dabei die maximal zulässige Verlängerung gemäß der Eigenkapitalverordnung in Anspruch genommen. Daher berate sie nun über gezielte temporäre Anpassungen und eben über einen Multiplikator.

„Die britische Prudential Regulation Authority hat ebenfalls den Januar 2027 als Starttermin festgelegt, aber vorgeschlagen, einen Teilbereich, nämlich die Umsetzung des neuen FRTB-Internen-Modell-Ansatzes, um ein Jahr bis Januar 2028 zu verschieben“, sagte Watson. „Sowohl die EU als auch Großbritannien beobachten aufmerksam das Gesetzgebungsverfahren für das Basel-III-Paket in den USA, wo ein Vorschlag in der ersten Hälfte des nächsten Jahres erwartet wird.“ 

Standardmethode vs. eigene Berechnungen

Die FRTB regelt die Kapital- und Meldepflichten in Bezug auf die Handelsaktiva von Banken, einschließlich der Frage, wie Risiken anhand einer Standardmethode oder anhand eigener Berechnungen der Banken gemessen werden sollten. Der interne Modellansatz wird von Value at Risk (VaR) auf Expected Shortfall umgestellt. Der standardisierte Ansatz der FRTB wird die bestehenden Regeln erheblich überarbeiten und sie risikosensitiver gestalten.

Ein wichtiger Bereich der Konsultation befasst sich mit Regeln, die besagen, dass eine Bank, die ein internes Modell zur Messung des Marktrisikos verwendet, die Ergebnisse mit den separaten Gewinn- und Verlustberechnungen der Handelsabteilungen, die der Geschäftsleitung gemeldet werden, in Einklang bringen muss.

Die nationalen Behörden müssen den Banken die Genehmigung zur Verwendung des internen Modellansatzes erteilen, und wenn die beiden Berechnungen über einen bestimmten Zeitraum zu stark voneinander abweichen, kann die Bank von den Aufsichtsbehörden aufgefordert werden, zum Standardansatz zu wechseln.

Die gezielte Konsultation zur Anwendung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für Marktrisiken läuft bis zum 6. Januar.