Fünf Fragen anJens Behrens zu Kryptowerten

„Eine steuerliche Gleichbehandlung für Kryptowerte und klassische Finanzprodukte ist erstrebenswert.“

Jens Behrens ist 2025 neu in den Bundestag gewählt worden. Der Bankkaufmann vertritt die SPD-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestags. Für seine Fraktion ist er Berichterstatter für die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie DAC8 in nationales Recht. Das neue Regelwerk etabliert eine Meldepflicht für Transaktionen mit Kryptowerten an die Steuerbehörden.

„Eine steuerliche Gleichbehandlung für Kryptowerte und klassische Finanzprodukte ist erstrebenswert.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jens Behrens begrüßt, dass künftig die Steuerbehörden Informationen über Krypto-Nutzer und deren Transaktionen erhalten. Denn die Steuergewerkschaft schätzt die Steuerverluste allein für Deutschland auf mindestens einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.

Kryptowerte werden bislang in Deutschland nicht oder fast nicht besteuert. Wird die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie DAC8 mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz dies ändern?

Ja – mit der nationalen Umsetzung des DAC8 verändern wir nicht die Besteuerungsgrundlagen für Kryptowerte, sondern sorgen dafür, dass die Steuerbehörden Informationen über Krypto-Nutzer und deren Transaktionen erhalten. Dies sorgt für die notwendige Steuertransparenz, für die wir uns als SPD einsetzen.

Der Markt für Kryptowerte ist groß und wächst schnell. Lässt der Fiskus dort heute Steueraufkommen liegen?

Absolut. Die Steuergewerkschaft schätzt die Steuerverluste nur für Deutschland auf einen hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Ohne die Datenübermittlung an die Finanzbehörden entgehen uns diese Steuerverluste auch weiterhin.

 Auf welche Herausforderungen in einem dezentralisierten Finanzsektor müssen Sie als Abgeordneter bei der Regulierung achten?   

Transaktionen, die nicht über Börsen oder Kryptodienstleister erfolgen, sind nur schwer kontrollierbar. Das Bundesfinanzministerium arbeitet bereits an einer Lösung, dass auch über diese Transaktionen Informationen bei den Steuerbehörden vorliegen.

Für Kryptowerte gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Nach dieser Haltedauer sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Sollten Gewinne aus Kryptowerten weiterhin anders besteuert werden als aus anderen Vermögenswerten?

Eine steuerliche Gleichbehandlung für Kryptowerte und klassische Finanzprodukte ist erstrebenswert. Daher unterstütze ich die Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist und auch die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer – dies ist jedoch nicht Teil einer aktuellen Gesetzgebung.

Die Steuerbehörden sind derzeit sehr dünn mit Experten für die diesen Bereich besetzt. Auch bei der IT-Ausstattung der Finanzämter gibt es Nachholbedarf. Was sollten Bund und Länder unternehmen?

Es ist sinnvoll, nicht alle Mitarbeitenden gleich zu schulen, sondern einzelne als Multiplikatoren stärker zu schulen, wie es bereits erfolgt. Der Trend zu einer stärkeren Einbeziehung neuer Technologien ist auch hier erkennbar und muss weiter gefördert werden.

Die Fragen stellte Angela Wefers