Wirecard-Gesetz

Dax-Konzernen bleibt der Abschlussprüfer erhalten

Große börsennotierte Konzerne müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen im laufenden Geschäftsjahr der Abschlussprüfer abhandenkommt und dies den Kurs auf Talfahrt schickt. Eine geplante Verschärfung im Entwurf des sogenannten...

Dax-Konzernen bleibt der Abschlussprüfer erhalten

wf/bn Berlin/Frankfurt

Große börsennotierte Konzerne müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen im laufenden Geschäftsjahr der Abschlussprüfer abhandenkommt und dies den Kurs auf Talfahrt schickt. Eine geplante Verschärfung im Entwurf des sogenannten Wirecard-Gesetzes – dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) – hat die große Koalition auf Drängen der CDU/CSU im Bundestag wieder zurückgedreht. Union und SPD haben sich auf Änderungen am FISG-Entwurf verständigt.

„Wir haben damit zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland beigetragen“, sagte Berichterstatter Fritz Güntzler (CDU) der Börsen-Zeitung. Weltweit operierenden Konzernen sei nun die rechtliche Unsicherheit genommen. „Wir haben deutlich gemacht, dass nicht bereits Bagatellverstöße zur gerichtlichen Ersetzung des Abschlussprüfers führen können“, konstatierte Güntzler. Der Regierungsentwurf von Finanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) sah vor, dass der Abschlussprüfer vom Gericht abberufen werden kann, wenn Prüfung und Beratung nicht wie vorgeschrieben getrennt werden – unabhängig vom Umfang des Verstoßes. Nun wird klargestellt, dass die Regelung im Handelsgesetzbuch grundsätzlich angemessen ist und dass im Einzelfall mit ausreichenden Schutzmaßnahmen die sogenannte Inhabilität des Prüfers und dessen Abberufung abgewendet werden kann. Die Finanzvorstände der 30 Dax-Unternehmen hatten im Februar in einem gemeinsamen Schreiben bei Bundesregierung und Fraktionsspitzen Alarm geschlagen. Ein komplexes, börsennotierte Unternehmen be­schäftigt weltweit oft mehrere tausend Prüfer. Ein abrupter Prüferwechsel würde Jahresabschluss, Dividenden und Kurs gefährden, weil auf dem engen Prüfermarkt kein schneller Ersatz möglich wäre, hatten sie argumentiert.

Weitere Änderungen am Entwurf betreffen die Haftungshöhe für mittelständische Prüfungsgesellschaften und das Ende des zweistufigen Bilanzkontrollverfahrens. „Wir begrüßen es sehr, dass die Bilanzkontrolle einstufig wird“, erklärte BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch am Dienstag. Die Erfahrung zeige, dass sich das zweistufige Verfahren nicht bewährt habe wie erhofft.

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