Deutsche Energieregulierung muss neu aufgestellt werden
ahe Brüssel
Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Teile der Elektrizitäts- und der Erdgas-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt und insbesondere der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde nicht genügend Entscheidungsspielraum eingeräumt. Mit seinem Urteil gab das höchste europäische Gericht in einem Vertragsverletzungsverfahren einer Klage der EU-Kommission in vollem Umfang statt. Betroffen ist allerdings nicht die gesamte deutsche Energieregulierung. So sind vor allem Fragen des Netzausbaus oder der Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien nicht berührt.
Die Bundesnetzagentur darf damit künftig weniger stark an politische Vorgaben gebunden werden, etwa bei der Berechnung der Netzentgelte. Der Präsident der Bonner Behörde, Jochen Homann, versprach, seine Behörde werde rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. „Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essenziell sind“, betonte er. In der Energiebranche sieht man das Urteil dennoch mit Sorge. Gewarnt wurde vor Planungs- und Investitionsunsicherheiten.
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