Sektorielle Nachhaltigkeits-Berichterstattung startet erst später
Sektorielles Reporting startet erst später
fed Frankfurt
Europas Unternehmen wird mehr Zeit gewährt, um sich auf sektorbezogene Nachhaltigkeitsberichterstattung einzustellen. Denn Unterhändler der europäischen Gesetzgeber – also von Ministerrat und EU-Parlament – haben sich in der Nacht zum Donnerstag darauf verständigt, die Frist für die eigentlich für Juni dieses Jahres terminierten sektorspezifischen nachhaltigen Reporting-Standards um zwei Jahre zu verschieben.
Unternehmen sind durch europäisches Recht dazu verpflichtet, Informationen über bestimmte Umwelt- und Sozialaspekte offenzulegen, damit Investoren und die Öffentlichkeit auf dieser Basis die einhergehenden Risiken und Chancen und generell die Nachhaltigkeit der unternehmerischen Aktivitäten besser einschätzen können. Im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission die ersten bereichsübergreifenden Nachhaltigkeitsstandards angenommen. Sie sollen durch acht sektorbezogene Vorgaben ergänzt werden, für die nun eine längere Frist beschlossen worden ist. Diese Sektor-Reporting-Standards werden von der EU-Kommission bis spätestens Juni 2026 veröffentlicht werden und müssen dann nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden.