Finales ESG-Reporting stößt auf geteiltes Echo
ESG-Reporting stößt auf geteiltes Echo
Prüferverband IDW unterstützt finale Standards der EU – Kritik vom BVI
swa Frankfurt
Die von der EU-Kommission verabschiedeten finalen Standards für Nachhaltigkeitsberichte finden in der Praxis unterschiedlichen Widerhall. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die abschließende Fassung des Regelwerks und hält die gewährten Erleichterungen für einen "akzeptablen Kompromiss". Kritische Stimmen sind dagegen auf Investorenseite zu vernehmen.
Brüssel ist den Unternehmen entgegengekommen, um Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dabei wurde den Firmen eingeräumt, manche Angaben nur noch zu liefern, wenn sie den Aspekt selbst für wesentlich halten. Aus Sicht des IDW ist es positiv, dass Brüssel trotz Kritik am allgemeinen Wesentlichkeitsvorbehalt festhält. "Das ermöglicht den Unternehmen eine individuelle Umsetzung der ohnehin schon anspruchsvollen Berichtsanforderungen", sagt IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann.
Fondsverband beklagt Informationslücke
Die Gegenposition vertritt der deutsche Fondsverband BVI und moniert, dass die EU-Regeln "nicht den Anforderungen genügen, die für die Berichterstattung der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit gelten". "Assetmanager werden mit den veröffentlichten EU-Standards nicht alle notwendigen Informationen von den Unternehmen erhalten", bekräftigt ein BVI-Sprecher. "Die EU-Kommission sollte deshalb unbedingt die EU-Offenlegungsverordnung so überarbeiten, dass auch die Finanzmarktteilnehmer nur wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen berücksichtigen müssen", fordert der Fondsverband.
Globale Standards gewünscht
Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO hat die vollendeten EU-Normen für Nachhaltigkeitsberichte begrüßt. Gewürdigt wurde von dieser Seite insbesondere die Bereitschaft der EU-Kommission, die auf globaler Ebene für das ESG-Reporting entwickelten Standards in das für europäische Unternehmen erarbeitete Regelwerk zu integrieren. Die IOSCO hatte sich jüngst dafür ausgesprochen, dass Regulierer weltweit die Vorschläge des internationalen Nachhaltigkeits-Standardsetzers ISSB in ihre nationalen Regelwerke integrieren. Erklärtes Ziel aller Beteiligten ist es, global einheitliche Regeln zu schaffen, um Vergleichbarkeit und Transparenz herzustellen.
Anders als in der Finanzberichterstattung, wo die global erstellten Rechnungslegungsnormen in Europa einem Endorsement-Prozess unterzogen werden, hat die EU-Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eigene Standards erarbeiten lassen. Sie richten sich an alle Stakeholder und nicht gezielt an Investoren.