Wichtige Regulierungsvorhaben stehen an

Mängel bei ESG-Regeln belasten Fondsgeschäft

Bei Nachhaltigkeit gibt es eine oft unzulängliche EU-Regulierung. Viel Arbeit für die Gesetzgeber in Brüssel, die 2024 einiges gerade ziehen wollen.

Mängel bei ESG-Regeln belasten Fondsgeschäft

Mängel bei ESG-Regeln
belasten Fondsgeschäft

Commerzbank sieht Handlungsbedarf – Positive Effekte

wbr Frankfurt

Im ESG-Bereich erwartet die Commerzbank im Jahr 2024 eine Reihe wichtiger regulatorischer Entscheidungen. Wie aus einem Analystenbericht hervorgeht, rechnet das Haus mit der Fertigstellung der EU-ESG-Rating-Verordnung und erwartet, dass die Umstrukturierung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) vorankommt.

Die EU-Offenlegungsverordnung wird oft wegen Unzulänglichkeiten kritisiert. Der von der EU-Kommission gestartete Konsultationsprozess zur SFDR wurde Ende Dezember abgeschlossen. Erste Kommentare von Stakeholdern würden zeigen, dass es einen breiten Konsens über die Notwendigkeit von Veränderungen gebe; allerdings sei man sich uneinig, wie diese Veränderungen aussehen sollen.

Ausweitung der Offenlegung

An erster Stelle stehen für die Commerzbank die Vereinfachung der Offenlegungsvorschriften und eine bessere Abstimmung mit anderen Regulierungen wie der CSRD und der Mifid II. Die meisten Marktteilnehmer würde eine Ausweitung der obligatorischen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf alle Finanzprodukte befürworten.

Bei der Frage der Fondsnamen von ESG-Fonds könnte es in die Richtung der von der britischen FCA eingeführten Kategorien gehen (d.h. Focus, Improvers, Impact). Allerdings gebe es Meinungsverschiedenheiten über die Behandlung bestehender SFDR-Fondskategorien, also insbesondere Fonds nach Artikel 8 und 9. Die Forderungen gehen bis zur Abschaffung der derzeitigen Kategorien, während viele Assetmanager auf die Investitionen in das derzeitige System hinweisen und für einen Erhalt der Artikel-8/9-Kategorien plädieren.

Die Bank weist aber auch daraufhin, dass sich die SFDR positiv auf die Nachhaltigkeit ausgewirkt habe. Laut European Corporate Governance Institute (ECGI) hätten Aktienfonds, die nach Artikel 8/9 eingestuft seien, ihre CO2-Emissionen seit Start der SFDR 2021 um 6–14% gesenkt.