Defizite in der Organisation

BaFin bestellt Sonderbeauftragten für Umweltbank

Die Finanzaufsicht BaFin ist offenbar nicht zufrieden mit den Fortschritten der Umweltbank, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu gewährleisten. Nun hat sie einen Sonderbeauftragten eingesetzt.

BaFin bestellt Sonderbeauftragten für Umweltbank

BaFin bestellt
Sonderbeauftragten
für Umweltbank

jh München

Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Sonderbeauftragten für die Umweltbank bestellt. Er solle überwachen, dass das Institut eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellt. Nach Angaben der Nürnberger Bank handelt es sich bei dem Sonderbeauftragten um einen Wirtschaftsprüfer von PwC. Er begleite voraussichtlich mindestens bis Juli die Fortschritte der Umweltbank, um von der Aufsicht festgestellte Defizite zu beheben. Die BaFin fordert das Institut zudem auf, „bestimmte Verhaltens- und Organisationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes einzuhalten“.

Eine Sonderprüfung hatte 2022 ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nach dem Kreditwesengesetz nicht in allen Bereichen gegeben war. „Die Feststellungen bezogen sich vorwiegend auf die geprüften Prozesse des Kreditgeschäfts und die interne Revision“, so die BaFin. Im Juni 2023 ordnete sie an, die Bank müsse ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen. Offenbar genügen ihr die Fortschritte nicht, weshalb sie nun einen Sonderbeauftragten bestellte. Im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandelsgesetz geht es um Informationen und auch Werbung für Kunden, die nicht in die Irre führen dürfen.

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