Banken und Versicherungen

Verbände präsentieren ESG-Leitfaden für KMU

Öffentliche Banken und die Versicherungswirtschaft treiben in einer Initiative eine einheitlichen ESG-Berichterstattung bei kleineren Unternehmen voran. Bislang fehlen für diese Gruppe von Firmen noch EU-Standards.

Verbände präsentieren ESG-Leitfaden für KMU

ESG-Leitfaden für KMU vorgelegt

GDV und VÖB präsentieren freiwilligen Fragenbogen für Corporate-Schuldscheindarlehen

Der Verband der öffentlichen Banken und die Versicherungswirtschaft treiben in einer gemeinsamen Initiative eine einheitlichen ESG-Berichterstattung bei kleineren Unternehmen voran und haben einen umfangreichen Fragenbogen vorgelegt. Bislang fehlen für diese Gruppe von Firmen noch EU-Standards.

wbr Frankfurt

Damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) es künftig leichter haben, Nachhaltigkeitsdaten zu erheben und zu veröffentlichen, haben die öffentlichen Banken und Versicherer einen ESG-Leitfaden entwickelt. „Insbesondere für KMU wird es damit wesentlich leichter, finanzmarktrelevante ESG-Informationen zur Verfügung zu stellen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für diese Unternehmen gibt es bislang noch keine European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der Europäischen Kommission und damit keine einheitlichen Standards.

Abfragechaos beenden

Der gemeinsame ESG-Fragebogen für Corporate-Schuldscheindarlehen erleichtere es branchenübergreifend Banken und Versicherern, die vielfältigen regulatorischen Vorgaben zu erfüllen und Nachhaltigkeitsdaten zu erfassen. „Wenn Unternehmen künftig nicht von jeder Bank, jedem Versicherer und Investor mit immer wieder neuen ESG-Fragen konfrontiert werden, liegt das im Interesse aller Beteiligten“, sagt Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Bis zum Erreichen eines einheitlichen ESG-Reportings sei es aber noch ein langer Weg, denn Methoden und auch in Teilen die ESG-Regulierung seien noch nicht finalisiert.

Bekannter Dreiklang

Der Fragebogen umfasst die drei ESG-Themen Umwelt, Soziales und Governance und biete in der Excel-Version die Möglichkeit, Informationen in standardisierter Form einzutragen. Eine Überführung in eine digitale Plattform wird diskutiert. Ziel der beiden Verbände ist es auch, durch einen Standard die Berichtsanforderungen zu reduzieren und Unternehmen der Realwirtschaft zu entlasten.

Neben den ESG-Nachhaltigkeitsdaten seien Angaben aus den Jahresabschlüssen insbesondere zu Bilanzsumme, Umsatz, Anlagevermögen etc. erforderlich, um die ESG-Angaben wie zum Beispiel zum CO2-Ausstoß im Verhältnis zur Unternehmensgröße bewerten zu können.

GDV und VÖB schreiben, dass der Fragebogen nicht bindend sei, sondern jedes Unternehmen grundsätzlich eigene unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsanforderungen berücksichtigen könne. GDV und VÖB weisen darauf hin, dass bei dem ESG-Fragebogen verschiedene regulatorische Anforderungen berücksichtigt worden seien. Hierbei seien unter anderem die Vorgaben der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ergänzt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Taxonomieverordnung, die Offenlegungsverordnung sowie das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken relevant.

EU-Standards in Arbeit

„Mit dem gemeinsamen ESG-Fragebogen können die Investoren die Anforderungen aus der Offenlegungsverordnung hinsichtlich der zu berichtenden PAI erfüllen“, heißt es in den Erläuterungen mit Blick auf negative Auswirkungen von Aktivitäten auf Umweltziele. Der ESG-Fragebogen berücksichtige den Stand der regulatorischen Vorgaben per 1. Juni 2023 und werde im Falle von Änderungen aktualisiert. Soweit beispielsweise die KMU-Standards (ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) final vorliegen würden, sei eine Überprüfung des Fragebogens geplant.

Die vereinfachten Standards für kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Firmen sollen auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten dieser Unternehmen eingehen und so zur Verhältnismäßigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS beitragen. Die Initiative der Verbände ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass für das Geschäftsjahr 2026 auch börsennotierte KMU nach der CSRD berichten müssen. Zusätzlich werden freiwillige Standards für nicht gelistete KMU entwickelt, die im Allgemeinen nicht der CSRD unterliegen.

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