Entmaterialisiert in die Zukunft
Bund, Länder und die Europäische Zentralbank genießen in Deutschland ein Privileg, das privaten Emittenten bisher fehlt: Sie können Wertpapiere ausgeben, die nicht in Papierform beurkundet sein müssen. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bislang dagegen gesträubt, dass Wertpapiere ohne ein Urkundenerfordernis platziert werden können. Nun verspricht aber die dezentrale Datenbanktechnologie DLT oder Blockchain, dass Vertragsbeziehungen, die Forderungen oder Anteilsrechte gegenüber Emittenten enthalten können, eindeutig und sicher digital gespeichert werden können – in einem “qualifizierten digitalen Register”, wie es die Freunde der Blockchain formulieren. Damit ließen sich etwa Wertpapieremissionen viel einfacher gestalten und Vermögenswerte digital verbrieft im Prinzip weltweit handelbar machen. Eine zivilrechtliche Anpassung scheint auch hierzulande angezeigt. In anderen Ländern gibt es solche entmaterialisierten Wertpapiere schon – wie Wertrechte in der Schweiz und seit 2019 auch in Österreich. Die Anhörung dazu am 11. März im Finanzausschuss des Bundestags könnte Deutschland voranbringen. dm