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Robuste US-Daten stützen den Greenback

Pfund trotz Brexit-Sorgen fester - US-Fondsriese Fidelity startet institutionelle Plattform für Bitcoin

Robuste US-Daten stützen den Greenback

dm Frankfurt – Sehr robuste Zahlen aus dem US-Arbeitsmarkt haben im späten Handel am Dienstag dem Dollar Auftrieb gegeben, nachdem er zunächst schwächer tendiert hatte. Die Zahl offener Stellen stieg gemäß dem Bureau of Labor Statistics (BLS) auf rekordhohe 7,14 Millionen. Zuletzt mussten für einen Euro 1,1578 Dollar und damit 0,1 % weniger als am Vortag bezahlt werden. Zunächst war die Gemeinschaftswährung trotz eines schwachen ZEW-Index bis auf 1,1621 Dollar gestiegen. Der Dollar-Index war mit gut 95 Punkten nahezu unverändert.Der Euro verlor gegenüber dem britischen Pfund 0,5 % auf 0,8761 Euro. Stützend wirkte hier das überraschend starke Lohnwachstum auf der Insel, hieß es im Markt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am Donnerstag zu den festgefahrenen Brexit-Verhandlungen geäußert und von einer “Quadratur des Kreises” gesprochen. EU-Ratspräsident Donald Tusk hat sich zudem wenig optimistisch vor dem anstehenden Gipfel der Staats- und Regierungschefs am Mittwoch und Donnerstag gezeigt.Aufwärts ging es für den südafrikanischen Rand. Zuletzt mussten für einen Dollar 14,1891 Rand und damit 1,2 % weniger als am Montag bezahlt werden. Die Ratingagentur Moody’s hatte erklärt, dass sie die Einschätzung zur Kreditwürdigkeit des Landes hochstufen könnte, wenn die Regierung erfolgreich Strukturreformen umsetzen würde.Etwas tiefer mit 6 435 Dollar (-0,1 %) wurde die sogenannte Kryptowährung Bitcoin auf der Luxemburger Handelsplattform Bitstamp gehandelt. Am Montag kostete ein Bitcoin noch 6 183 Dollar. Die US-Fondsgesellschaft Fidelity hatte die Gründung einer Tochterfirma namens Fidelity Digital Asset Services bekannt gegeben, die institutionellen Anlegern Dienstleistungen zum Handel von Bitcoin und anderen digitalen Assets bieten soll (vgl. Seite 3). Bereits Ende September hatte das Kammergericht Berlin zudem entschieden (Az. 161 Ss 28/18 (35/18), dass der Handel mit Bitcoin nicht strafbar sei, da es kein Finanzinstrument im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sei. Das Verfahren richtete sich gegen den Betreiber von bitcoin-24.com. Das Gericht hielt zudem fest, die Finanzaufsicht BaFin habe den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich überspannt, indem sie erklärt hatte, Bitcoins fielen unter den Begriff der Rechnungseinheit.