Verbandsklagerecht

Ampel einigt sich auf Ausgestaltung von Sammelklagen

Die Ampel hat sich auf die genaue Ausgestaltung von Sammelklagen verständigt. Verbände können demnach gegen Unternehmen klagen, wenn sie mindestens 50 Geschädigte vertreten. Verbraucher dürfen sich noch spät einer laufenden Klage anschließen.

Ampel einigt sich auf Ausgestaltung von Sammelklagen

Ampel einigt sich auf Ausgestaltung von Sammelklagen

ahe Berlin

Späte Opt-in-Option – Mindestens 50 Betroffene nötig

Die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP haben sich auf die genaue Ausgestaltung der schon 2020 auf EU-Ebene vereinbarten neuen Option für Sammelklagen geeinigt. Dies teilten die zuständigen Abgeordneten der drei Regierungsfraktionen am Donnerstag gemeinsam mit. Durch die neue Klageform müssen Verbraucher einen Schadensersatz in Zukunft nicht mehr individuell von Unternehmen einklagen. Kernstück des Gesetzes ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Es bündelt die bisherigen Regelungen über die Musterfeststellungsklage mit der neuartigen Klageform „Abhilfeklage“.

Bis zuletzt hatte es innerhalb der Ampel noch Diskussionen darüber gegeben, welche Verbände genau klagen dürfen und und wann sich Verbraucher einer Klage anschließen können. Die Verständigung besagt nun, dass Verbände künftig die Sammelklage nutzen können, wenn sie mindestens 50 betroffene Verbraucher vertreten. Kleine Unternehmen sollen Verbrauchern gleichgestellt werden und auch von Sammelklagen gegen größere Konzerne profitieren können. Beschlossen wurde zugleich die Möglichkeit eines späten Opt-in: Verbraucher dürfen sich nun noch bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen.

Nach Angaben der FDP wurde die Möglichkeit einer Drittfinanzierung bei den Verbandsklagen eingeschränkt. Damit werde nachhaltig ein missbräuchlicher Markt für Prozessfinanzierer in der deutschen Justizlandschaft eingedämmt und die Chancengleichheit im Verfahren gewahrt, hieß es. Auch an den bewährten Prinzipien der Verjährung werde festgehalten.

Die SPD sprach von einem "Meilenstein für den Verbraucherschutz", der gleichzeitig die Justiz und die Geschädigten von unnötigen Einzelklagen entlaste. Für Verbände werde mit der 50-Betroffenen-Regelung der bürokratische Aufwand gesenkt. Nach Ansicht der Grünen wird das neue Instrument ein "Game-Changer". Aus dem Kampf David gegen Goliath wie im Dieselskandal werde ein Verfahren auf Augenhöhe, hieß es. Die Unternehmen erhielten zugleich Planungssicherheit.

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