Beiratsgutachten

Berater legen Reformvorschläge zur Schuldenbremse vor

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium hat dafür plädiert, die Finanzpolitik langfristiger und nachhaltiger auszurichten und hat in diesem Zusammenhang auch zwei konkrete Vorschläge für eine Reform der Schuldenbremse auf den Tisch gelegt.

Berater legen Reformvorschläge zur Schuldenbremse vor

Vorschläge zur Reform der Schuldenbremse

Habeck-Berater plädieren für neue Ausnahmeregeln und Investitionsfördergesellschaften

ahe Berlin

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium hat dafür plädiert, die Finanzpolitik langfristiger und nachhaltiger auszurichten und hat in diesem Zusammenhang auch zwei konkrete Vorschläge für eine Reform der Schuldenbremse auf den Tisch gelegt. In einem Gutachten schlagen die Berater vor, öffentliche Nettoinvestitionen, die schuldenfinanziert sind, nicht auf die maximale Nettokreditaufnahme der Schuldenbremse anzurechnen. Allerdings sollen nur zusätzliche Investitionen ausgenommen werden, und der investive Charakter dieser Ausgaben müsste von einer unabhängigen Institution bestätigt werden. Der Beirat nennt sein Modell "Goldene Regel Plus" und schlägt außerdem Investitionsfördergesellschaften vor, die Ansprüche auf gleichbleibende Mittelzuweisungen über einen mehrjährigen Zeitraum erhalten sollen. Dies soll bestimmte öffentliche Investitionen verstetigen.

Der Beiratsvorsitzende Eckhard Janeba verwies bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin darauf, dass die Finanzpolitik in Deutschland nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vor großen strukturellen Herausforderungen stehe – insbesondere durch die demografische Entwicklung, die digitale und grüne Transformation sowie die notwendigen Ausgaben für die Infrastruktur. Die Schuldenbremse sei grundsätzlich "sinnvoll und notwendig", betonte Janeba. Sie sorge aber auch für eine "Kurzfristorientierung" der Politik, da sie es attraktiver mache, staatliche Konsumausgaben zulasten von Investitionen zu tätigen.

Der Beirat verwies darauf, dass das Karlsruher Urteil die Haushaltsspielräume in den kommenden Jahren massiv begrenze und auch die Nutzung von Sondervermögen einschränke. Steuererhöhungen wurden in dem Gutachten allerdings als Ausweg abgelehnt und auch eine Lockerung der in der Schuldenbremse festgelegten Obergrenze bei der Nettokreditaufnahme von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehörte nicht zu den Vorschlägen. Handlungsbedarf sehen die Berater hingegen beim Planungshorizont und sprechen sich dafür aus, die derzeitige mittelfristige Finanzplanung künftig auf einen Zeitraum der zwei folgenden Legislaturperioden zu verlängern.

Erste Reaktionen auf das Gutachten fielen höchst unterschiedlich aus. Der CSU-Finanzexperte Sebastian Brehm nannte die Vorschläge einen "Freibrief für grenzenlose Neuverschuldung". Nach den bisherigen Sondervermögen sollten nun unter dem Namen Investitionsfördergesellschaften neue intransparente Kassen aus der Taufe gehoben werden. Der Grünen-Abgeordnete Andreas Audretsch lobte hingegen, das Gutachten mache deutlich, was ökonomisch sinnvoll sei. Der Staat müsse in Zukunft investieren. Das sei Voraussetzung dafür, auch wieder mehr private Investitionen nach Deutschland zu holen.

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