Hermesdeckungen

Berlin richtet Exportkreditgarantien auf Klimaschutz aus

Die Exportkreditgarantien des Bundes – die sogenannten Hermesdeckungen – sollen künftig erstmals auch nach klimapolitischen Maßstäben vergeben werden. Dies sieht eine Reform der deutschen Außenwirtschaftsförderung vor.

Berlin richtet Exportkreditgarantien auf Klimaschutz aus

Grüne Exportförderung

Bundesregierung will Hermesdeckungen stärker am Klimaschutz ausrichten

ahe Berlin

Die milliardenschweren Exportkreditgarantien des Bundes – die sogenannten Hermesdeckungen – sollen künftig erstmals auch nach klimapolitischen Maßstäben vergeben werden. Dies geht aus neuen Sektorleitlinien hervor, die das unter grüner Führung stehende Bundeswirtschaftsministerium jetzt veröffentlicht hat. Ziel der Reform ist es, Innovationen im Bereich der grünen Technologien anzureizen und ihren Export ins Ausland zu fördern. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten „perspektivisch“ beendet werden, wurde in Berlin angekündigt.

Die neuen Sektorleitlinien hat Wirtschaftsminister Robert Habeck bereits mit dem Bundeskanzleramt und dem zuständigen Interministeriellen Ausschuss, der über die Kreditgarantien entscheidet, abgestimmt. Dem Ausschuss gehören neben dem Wirtschafts-, auch das Finanz- und das Entwicklungsministerium an sowie das Auswärtige Amt. Die neue Ausrichtung bei den Hermesdeckungen soll im vierten Quartal verbindlich werden. Erst beginnt am Mittwoch jedoch noch eine vierwöchige Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs.

Mit den Garantieinstrumenten des Bundes erhalten deutsche Exporteure günstigere Finanzierungskonditionen sowie eine politische Flankierung ihrer Geschäfte. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung so Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,9 Mrd. Euro gegen Risiken abgesichert.

Drei Sektoren betroffen

Die Leitlinien gelten künftig für drei Sektoren, die nach Angaben des Wirtschaftsministeriums für die Dekarbonisierung eine entscheidende Rolle spielen: die Energiebranche, die Chemie- und Metallindustrie sowie der Verkehrssektor, konkret die zivile Luft- und Schifffahrt. Die Ausfuhren werden dabei in drei neue Kategorien eingeteilt, wobei die grüne Kategorie besonders förderungswürdige Projekte kennzeichnet, etwa im Bereich der erneuerbaren Energien.

Diese sollen erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen erhalten. Konkret ist vorgesehen, die Deckungsquote für die wirtschaftlichen und politischen Risiken von 95% auf 98% zu erhöhen. Den Unternehmen in dieser Kategorie soll zugleich ein Anteil ausländischer Wertschöpfung an den Exporten von bis zu 70% erlaubt werden. 2022 hatte das Deckungsvolumen bei Exportkreditgarantien im Bereich der erneuerbaren Energien bei 492 Mill. Euro gelegen.

Exporte, die in die rote Kategorie eingestuft werden, werden in Zukunft keine Hermesdeckungen mehr erhalten. Dies gilt unter anderem für Kohlekraftwerke oder andere fossile Energien. Zeitlich befristete Ausnahmen soll es allerdings bei der Deckung von Gasförderprojekten geben, die übernommen werden können, wenn es um die Wahrung der nationalen Sicherheit oder ein geostrategisches Versorgungssicherheitsinteresse geht.

Kritik an den geplanten Ausnahmen kam von Greenpeace. Diese würden das völkerrechtlich bindende Klimaabkommen von Paris und Glasgow brechen, hieß es. „Offenbar soll der Klimaschutz wieder deutschen Industrieinteressen geopfert werden.“ Das Wirtschaftsministerium verwies hingegen darauf, dass die Reform der Außenwirtschaftsförderung auch in den Zielländern der jeweiligen Exporte die Transformation zur Klimaneutralität unterstütze.

Die Bundesregierung plant eine Reform der Außenwirtschaftsförderung. Ab dem vierten Quartal sollen Exportkreditgarantien erstmals auch in den Dienst der Klimapolitik gestellt werden. Die Ausfuhr grüner Technologien wird erleichtert. Fossile Projekte sollen dagegen keine Hermesdeckungen mehr erhalten.

Wertberichtigt Seite 2
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