Internationaler Vergleich

Deutschland liegt bei der Steuerbelastung in der Spitzengruppe

Das deutsche Steuersystem ist leistungsstark und gerecht, aber die Belastung ist im internationalen Vergleich relativ hoch. Die Steuerpolitik müsse das Wachstum angebotsseitig stärken, folgert das Haus von Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Deutschland liegt bei der Steuerbelastung in der Spitzengruppe

Spitzenplatz bei der Steuerbelastung

Deutschland schneidet im internationalen Vergleich der Steuersätze schlecht ab – Finanzministerium will Wirtschaft entlasten

Das deutsche Steuersystem ist leistungsstark und gerecht, aber die Belastung ist relativ hoch. Zu diesem Schluss kommt das Bundesfinanzministerium in einem internationalen Vergleich der wichtigsten Steuern. Die Steuerpolitik müsse das Wachstum angebotsseitig stärken, folgert das Haus von Minister Christian Lindner.

wf Berlin

Im internationalen Vergleich der wichtigsten Steuern liegt Deutschland im oberen Mittelfeld oder gar in der Spitzengruppe der Belastung. Nur die Umsatzsteuer bleibt im unteren Bereich. Dies zeigt eine Analyse des Bundesfinanzministeriums im Monatsbericht. Mit einer Abgabenquote von 39,5% im Jahr 2021 – Steuern und Sozialabgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) – erreichte Deutschland Platz 10 unter 28 Ländern. Bei Steuern und Abgaben an den Arbeitskosten wurde hierzulande 2022 mit 47,8% eines alleinstehenden Durchschnittsverdieners ohne Kinder der zweithöchst Wert in der Ländergruppe erreicht. Die Ergebnisse beruhen auf OECD-Zahlen.

Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften lag Deutschland 2022 mit einem um 0,1% zum Vorjahr leicht erhöhten Satz von 29,9% auf Platz 3 und damit in der Spitze einer Gruppe von 33 Ländern (siehe Grafik mit auszugsweiser Darstellung). Nur Japan und Malta weisen mit 30,4% und 35% höhere Sätze auf, Bulgarien mit 10% den niedrigsten Satz. Ermittelt hat das Bundeszentralamt für Steuern die nominalen Sätze für Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie vergleichbare Steuern des Zentralstaates und der Gebietskörperschaften. Nicht verglichen wurde das tarifliche Zusammenspiel mit der Bemessungsgrundlage.

Im Monatsbericht wird darauf verwiesen, dass Frankreich 2021 seinen nominalen Satz auf 25% gesenkt habe. In den Niederlanden sei der nominale Satz auf 25,8% erhöht worden – bei gleichzeitiger Ausweitung der Bemessungsgrundlage des reduzierten Satzes. In den übrigen Staaten seien die Körperschaftsteuersätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben.

Mehrere Staatsebenen greifen zu

Der Monatsbericht verweist darauf, dass in mehreren Staaten nicht nur die zentralstaatliche Ebene, sondern auch die nachgeordneten Gebietskörperschaften eigene Steuern erheben – wie in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Die Addition der reinen Sätze verzerrt laut Bundesfinanzministerium das Bild der Gesamtbelastung: Denn in manchen Staaten können die von den lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Bemessungsgrundlage der übergeordneten staatlichen Ebene abgezogen werden.

Bei der Umsatzsteuer liegt Deutschland ausnahmsweise mit 19% im unteren Bereich der Normalsätze. In den 28 Ländern, die das Bundeszentralamt für Steuern dazu untersucht hat, reichte die Spanne der Sätze im vergangenen Jahr von 17% in Luxemburg bis 27% in Ungarn. In den meisten Ländern seien die Umsatzsteuersätze im vergangenen Jahr unverändert geblieben. In zahlreichen Ländern gebe es ermäßigte Sätze für bestimmte Produktgruppen wie in Deutschland mit 7%.

Das Ministerium folgert aus den Zahlen: Deutschland verfüge über ein leistungsstarkes Steuersystem, das ein hohes Niveau öffentlicher Leistungen finanziere. Die Bürger profitierten von gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen und größtenteils gebührenfreier öffentlicher Infrastruktur. Mittel- und langfristig müssten die steuerpolitischen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft klug gesetzt werden. Diese sei wegen der hohen Inflationsrate, Unsicherheit und gestiegenen Zinsen in einem schwierigen Fahrwasser. Eine niedrige Steuerlast könne den Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb stärken. Die Finanz- und Steuerpolitik müsse das Wachstum angebotsseitig stärken, ohne der Inflation Auftrieb zu geben, heißt es ohne konkretere Angaben. Investitionsanreize für Unternehmen förderten Innovationen.

| Quelle:
BZ+
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