Die Eckpunkte auf einen Blick
Mindestkapital beim Börsengang soll von 1,25 auf 1 Mill. Euro sinken; einfachere Regulierung des Kapitalmarktzugangs.
Erleichterte Bedingungen für institutionelle Investoren bei modernen Transaktionsformen (Spacs).
Emission von Aktien als elektronisches Wertpapier – auf der Blockchain oder über vergleichbare Technologien – wird geprüft. Übertragbarkeit von mehr Formen von Kryptowerten wird geprüft.
Erleichterte Kapitalerhöhung durch Mehrstimmrechtsaktien.
Abbau von Digitalisierungshemmnissen bei der Finanzaufsicht BaFin und englischsprachige Kommunikation mit der BaFin.
Förderung der Aktienanlage durch einen höheren Freibetrag für Veräußerungsgewinne im Privatvermögen und Verlustverrechnung.
Freibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll von 1440 auf 5000 Euro steigen. Erleichterte Besteuerung des geldwerten Vorteils. Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen soll steigen.