Die normative Kraft des "Fack ju"
Den Vertretern der EU-Institutionen wird oft nachgesagt, dass sie weit weg seien von der Lebenswirklichkeit der Menschen. Generalanwalt Michal Bobek hat diesem Eindruck der Lebensfremdheit nun etwas entgegengesetzt. Denn er hat dafür plädiert, die Entscheidung des EU-Markenamts für nichtig zu erklären, das einen Schutz des Kinofilmtitels “Fack ju Göhte” abgelehnt hatte, weil der Titel angeblich gegen die guten Sitten verstoße. Hand aufs Herz: Diese Argumentation des Markenamts klingt völlig aus der Zeit gefallen. Um die altbacken anmutende Entscheidung des Markenamts zu kippen, fand der pfiffige Generalanwalt des EU-Gerichtshofs übrigens gute Argumente. So beanstandete er erstens, das Markenamt hätte nicht ausreichend begründet, warum es sich in ähnlichen Fällen liberaler verhalten habe, etwa beim Titelschutz der “Wanderhure”. Und geradezu spitzfindig ist der Hinweis, dass “Fack ju Göhte” sogar zum Lernprogramm von Goethe-Instituten zähle. Das sei doch ein starkes Indiz, dass das Argument der Verhöhnung des Dichters nicht so recht steche.fed