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Ehemaliger IWF-Chef Rato muss ins Gefängnis

ths - Der frühere Generaldirektor des Internationalen Währungsfonds (IWF) Rodrigo Rato muss seine Haftstrafe von viereinhalb Jahren antreten, nachdem der Oberste Gerichtshof Spaniens ein Urteil wegen Betrugs bestätigt hat. Unter Ratos Führung der...

Ehemaliger IWF-Chef Rato muss ins Gefängnis

ths – Der frühere Generaldirektor des Internationalen Währungsfonds (IWF) Rodrigo Rato muss seine Haftstrafe von viereinhalb Jahren antreten, nachdem der Oberste Gerichtshof Spaniens ein Urteil wegen Betrugs bestätigt hat. Unter Ratos Führung der ehemaligen Sparkasse Bankia, deren Rettung den Steuerzahler vor sechs Jahren 22 Mrd. Euro kostete, wurde ein System fortgesetzt, das Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern sogenannte “schwarze Kreditkarten” gewährte, die sie ohne Kontrolle und Versteuerung zum eigenen Zweck nutzen konnten.Im Februar 2017 hatte ein Gericht Rato und 64 weitere Angeklagte zu Haftstrafen von vier Monaten bis zu sechs Jahren verurteilt. Jahrelang hatten diese Manager und Vertreter verschiedener Parteien und Gewerkschaften im Aufsichtsrat von Cajamadrid, die 2019 zu Bankia fusioniert wurde, über diese Karten insgesamt 12,5 Mill. Euro ausgegeben, etwa für Urlaubsreisen, Möbel und Besuche in einschlägigen Lokalen. Ratos Vorgänger bei der Bank, Miguel Blesa, nahm sich nach dem Urteil gegen ihn das Leben.Als mächtiger Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident des Konservativen José María Aznar von 1996 bis 2004 wurde Rato als Architekt des spanischen Wirtschaftsaufschwungs und des Eintritts in die Währungsunion gefeiert. Danach wurde er als erster Spanier an die Spitze des IWF befördert. 2010 übernahm er den Vorsitz von Bankia bis zu deren Kollaps 2012. Aus dieser Zeit hat Rato noch ein weiteres Strafverfahren am Hals. Im November beginnt der Prozess wegen des verunglückten Börsengangs von Bankia 2011, bei dem der Vorstand der Anklage nach den schlechten Zustand des Kreditinstituts vor den Anlegern verborgen haben soll. Schließlich muss sich Rato vor Gericht auch noch wegen diverser Vergehen wie Steuerhinterziehung in seinen Privatgeschäften verantworten.