CO2-Abgabe

Entlastung mit Auflagen

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich doch noch zusammengerauft. Am Mittwoch hat das Kabinett die „Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Lea­kage durch den nationalen...

Entlastung mit Auflagen

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich doch noch zusammengerauft. Am Mittwoch hat das Kabinett die „Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Lea­kage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel“ verabschiedet, über die die Ministerien monatelang gestritten hatten. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Unternehmen aus energieintensiven Industrien, die seit Jahresbeginn der nationalen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe unterliegen und sich im internationalen Wettbewerb behaupten müssen, mit ihren Produktionsanlagen nicht ins Ausland abwandern.

Für eine Entlastung nach der Carbon-Leakage-Verordnung qualifizieren könnten sich nach Einschätzung der Bundesregierung bis zu 1500 vorwiegend mittelständische Unternehmen aus der Stahl-, Chemie-, Papier- oder Zementindustrie, die in der Produktion auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. Würden sie ins Ausland ausweichen, würde das nicht nur dem Wirtschaftsstandort schaden, sondern überdies nichts zum Klimaschutz beitragen, wie auch die Umweltministerin richtig erkannt hat. Der jetzt gefundene Kompromiss sieht vor, dass an die besonders betroffenen Unternehmen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt rund 600 Mill. Euro zurückfließen, wobei der Aufwand für Entschädigungen mit den jährlich geplanten Erhöhungen der CO2-Abgabe steigt. Den Unternehmen winken für die ersten beiden Jahre damit 200 Mill. Euro mehr als bisher vorgesehen, heißt es. Im Februar war in Regierungskreisen aber auch schon von bis zu 800 Mill. Euro Entlastung jährlich die Rede. Bis 2024 rechnet die Bundesregierung aus der CO2-Abgabe mit Einnahmen in der Größenordnung von 40 Mrd. Euro.

Die Kritik der Industrie macht sich nicht nur an der Höhe der Entlastung fest, die als viel zu niedrig bewertet wird, sondern auch am adminis­trativen Aufwand für Mittelständler. Hinzu kommt, dass sich die Regierung mit der Verordnung, die eigentlich zum Start der CO2-Abgabe fertig sein sollte, Zeit gelassen hat. Die Zustimmung von Bundestag und EU-Kommission steht noch aus, so dass den Firmen weiter Liquidität verloren geht. Die Auflage, dass die Unternehmen die zugesprochene Entlastung zu großen Teilen in Klimamaßnahmen stecken müssen, drängt zudem die Frage auf, warum die Regierung der Lenkungs­wirkung ihrer eigenen Politik nicht vertraut. So droht die Entlastung zu einer Zusatzbelastung für energieintensive Mittelständler zu werden.

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