Kabinett beschließt weitere Corona-Hilfen

Kurzarbeitergeld steigt - Bonus für Pfleger

Kabinett beschließt weitere Corona-Hilfen

wf Berlin – Das Bundeskabinett hat in Berlin die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und steuerfreie Sonderzahlungen für Pflegekräfte auf den Weg der Gesetzgebung gebracht. Damit werden Beschlüsse des Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD umgesetzt, die vor einer Woche beschlossen wurden. Zudem hat das Kabinett im Wirtschaftsrecht Verfahrens- und Fristenregelungen gelockert.Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und verlängert. Von derzeit 60 % (67 % für Eltern) solle es in zwei Stufen vom vierten und vom siebenten Monat an auf 80/87 % steigen. Die Regelung gilt bis Ende 2020 und setzt voraus, dass höchstens die Hälfte der Arbeitszeit erfüllt wird. “Wir sichern mit der Kurzarbeit in Deutschland Millionen von Arbeitsplätzen”, sagte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) vor der Presse in Berlin. Darüber hinaus wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen drei Monate länger gezahlt, deren Ansprüche von Mai bis Dezember andernfalls ausgelaufen wären. Dem Bundesarbeitsministerium zufolge kostet die Bundesagentur für Arbeit dies 2,6 Mrd. Euro.Altenpfleger sollen einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus von 1 500 Euro erhalten können, von dem der Bund und die Pflegekassen zusammen 1 000 Euro schultern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, dass es in Pflegeheimen künftig mehr Tests geben wird, auch wenn die Pflegebedürftigen keine Symptome haben. Labore müssen Spahn zufolge auch negative Testergebnisse melden. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, auch die Genesenen zu registrieren. Planungsrecht flexibler Im Wirtschaftsbereich soll ein “Planungssicherstellungsgesetz” gewährleisten, dass wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren auch ohne direkten persönlichen Kontakt vorankommen. Befristet bis 31. März 2021 sind Alternativen zur physischen Anwesenheit in Verwaltungsverfahren möglich. Im Wettbewerbsrecht sind Zahlungserleichterungen und längere Prüffristen vorgesehen. Die Zinspflicht für kartellrechtliche Bußgelder wird bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt, um keine Liquidität aus den Unternehmen abzuziehen. Bei Zusammenschlüssen von Unternehmen werden die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert – von einem auf zwei Monate für einfache Fälle, von vier auf sechs Monate für problematische Fälle.