Berlin

Koalition hat noch Steuerreformpläne

Die Regierungskoalition von Union und SPD hat noch in diesem Jahr Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung, allerdings sehr unterschiedliche. Dies wurde bei der digitalen Steuerwoche des Industrieverbands BDI und der Beratungsgesellschaft PwC...

Koalition hat noch Steuerreformpläne

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Die Regierungskoalition von Union und SPD hat noch in diesem Jahr Pläne zur Reform der Unternehmensbesteuerung, allerdings sehr unterschiedliche. Dies wurde bei der digitalen Steuerwoche des Industrieverbands BDI und der Beratungsgesellschaft PwC deutlich. An­dreas Jung, Vizevorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, drang auf einen erweiterten Verlustrücktrag für Unternehmen in der Coronakrise. Damit stieß er auf offene Ohren beim BDI.

Der Industrieverband hatte vor einer Woche in einem Positionspapier verlangt, die rückwirkende Verrechnungsmöglichkeit von einem auf zwei Jahre ohne Limit bei der Höhe auszudehnen. Aktuell können nur Verluste bis zu 5 Mill. Euro verrechnet werden. Wolfgang Haas, Steuerabteilungsleiter der BASF und Vorsitzender des BDI-Steuerausschusses, machte deutlich, dass der Staat dadurch – über mehrere Perioden betrachtet – keine finanziellen Einbußen erleiden werde. Jung sagte, die Union in der Fraktion und in der Bundesregierung – einschließlich des Kanzleramts – befürworte den erweiterten Verlustrücktrag. „Es hängt an Olaf Scholz“, sagte Jung an die Adresse des Bundesfinanzministers. Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, begründete die Zurückhaltung seiner Partei, den auf 2019 begrenzten Verlustrücktrag weiter auszudehnen, mit dem enormen administrativen Aufwand.

BDI hofft auf Erleichterungen

Zentrale Punkte der Union, die sie zum Ende der Legislaturperiode, also noch in diesem Jahr, realisieren will, sind das Optionsmodell, mit dem sich Personen- so wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können, eine effektivere Thesaurierungsbegünstigung, bessere Abschreibungsmöglichkeiten und die Umsetzung der europäischen ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) in deutsches Recht. Die Thesaurierungsbegünstigung soll das Steuerniveau von einbehalten Gewinnen bei Personengesellschaften auf das von Kapitalgesellschaften senken. Anstelle der angestrebten 28% liegt die Belastung bei 36%. Binding sagte, Abschreibungsmöglichkeiten seien bereits verbessert worden. Beim Optionsmodell zeigte er sich skeptisch, da ein erster Versuch vor Jahren an der Komplexität des Modells gescheitert war.

Bei der Umsetzung der ATAD, bei der dem BDI zufolge die Grenze für die Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuerrecht von derzeit 25% auf ein internationales Niveau von 15% gesenkt werden müsste, zeigte sich die SPD grundsätzlich einigungswillig. Sie will diesen Schritt laut Binding aber mit einer Wegzugsbesteuerung kombinieren. Wenig Hoffnung gibt es für das vom BDI geforderte maximale Steuerbelastungsniveau von 25% bei Unternehmen. Binding zog in Zweifel, dass geringere Steuern den Unternehmen nach der Krise schneller auf die Füße helfen würden.

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