DK-Steuerymposium

Kreditwirtschaft fordert Unternehmenssteuerreform

Die Steuerpolitik muss die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sichern, ist die Deutsche Kreditwirtschaft überzeugt. Sie hat konkrete Vorschläge, wie dies gelingen könnte.

Kreditwirtschaft fordert Unternehmenssteuerreform

Kreditwirtschaft fordert Steuerreform

Steuersymposium mahnt wettbewerbsfähigen Standort an – Soli abschaffen

wf Berlin

Die deutsche Kreditwirtschaft dringt auf eine Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland. „Steuerpolitik ist und bleibt Standortpolitik“, sagte Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsbankenverbands BVR beim DK-Steuersymposium. Damit der Wohlstand hierzulande auch für die künftigen Generationen bewahrt werden könne, gehörten auch steuerpolitische Veränderungen zwingend auf die Tagesordnung.

In 15 Jahren ohne Unternehmenssteuerreform sei die tatsächliche Ertragsteuerbelastung hierzulande von rund 30% stetig auf eine Spitzenposition in der OECD gestiegen. In der Industrieländervereinigung liegt der Durchschnitt bei 23%. „Deutschland ist ein Hochsteuerland“, hielt Quinten fest. Nach Steuersenkungen in wichtigen Staaten wie Frankreich oder den USA sei es an der Zeit, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherzustellen.

Konkret nannte Quinten vier Punkte: Der Solidaritätszuschlag müsse komplett abgeschafft werden, auch für Kapitalgesellschaften. Die Verlustverrechnung solle nach der erleichternden Regelung in der Coronakrise dauerhaft ausgeweitet werden – auf mindestens fünf Jahre mit unbegrenztem Rücktragsvolumen. Dies sichere Liquidität in den Unternehmen und das Überleben mittelständischer und familiengeführter Betriebe. Eine alte Forderung ist die Anerkennung der Bankenabgabe als Betriebsausgabe wie in anderen Ländern. Die Abgabe habe die Institute 2022 mit 4,8 Mrd. Euro belastet, davon 1,4   Mrd. Euro Steuern.

Investitionsprämie im Anzug

Zudem forderte Quinten die von der Ampel angekündigte Superabschreibung ein. Nils Weith, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, stellte stattdessen eine „Investitionsprämie“ in Aussicht. Sie funktioniere – anders als eine Abschreibung – auch für Verlustunternehmen. Auf die Prämie bestehe ein Anspruch. Damit könne sie wie Eigenkapital bei der Kreditvergabe gewertet werden.