Steuerreform

OECD erreicht Meilenstein bei globaler Mindeststeuer

Die OECD will multinationale Unternehmen gerechter besteuern – und kommt einen entscheidenden Schritt vorwärts. Für Entwicklungsländer könnten die Steuereinkünfte steigen. Bis zur Umsetzung profitieren aber andere.

OECD erreicht Meilenstein bei globaler Mindeststeuer

OECD erreicht Meilenstein bei globaler Mindeststeuer

Multilaterales Steuerabkommen kommt voran – Neue digitale Steuern bleiben ausgesetzt

ast Frankfurt

Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung kommt voran. Wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am Mittwoch mitteilte, haben sich die 138 Mitglieder des Rahmenwerks zur Bekämpfung aggressiver Steuervermeidung durch multinationale Konzerne (BEPS) auf entscheidende Eckpunkte für ein Abkommen zur Besteuerung multinationaler Konzerne geeinigt. Das Übereinkommen sollte eigentlich bereits bis Mitte des laufenden Jahres stehen. Die finale Textfassung muss nach Angaben von Teilnehmern an der 15. Tagung des OECD-Gremiums noch „bereinigt“ werden, im Grundsatz stehe die Abmachung allerdings.

Noch einige Bedenken

„Die Zwei-Säulen-Lösung wird dem internationalen Steuersystem Stabilität verleihen, es gerechter machen und in einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Weltwirtschaft besser funktionieren“, zeigte sich OECD-Generalsekretär Mathias Cormann optimistisch.

Das sogenannte Zwei-Säulen-Modell soll eine gerechtere Verteilung der Gewinne und Besteuerungsrechte gewährleisten. Säule 1 betrifft die faire internationale Verteilung von Steuern, Säule 2 führt eine globale effektive Mindestbesteuerung ein. Während die zweite Säule der Steuerreform bereits weitgehend umgesetzt wird, haperte es bislang an der Besteuerung multinationaler Konzerne.

Nach 20 Monaten intensiver Beratungen haben sich die Delegierten nun auf ein Paket mit Maßnahmen zur Umsetzung der ersten Säule geeinigt. Ein multilaterales Übereinkommen soll den Ländern ermöglichen, Restgewinne von multinationalen Unternehmen neu zuzuordnen und ein innerstaatliches Besteuerungsrecht auszuüben. Der Text wird vom für die Steuerreform zuständigen OECD-Gremium (Inclusive Framework) veröffentlicht, sobald die Bedenken einiger Gerichtsbarkeiten „gegen einige spezifische Punkte“ geklärt sind, teilte die OECD mit. Strittig war zuletzt noch die Subject-to-tax-Klausel, die eine Doppelsteuerbefreiung vermeiden soll.

Künftig soll es insbesondere Entwicklungsländern über zusätzliche bilaterale Steuerabkommen möglich sein, restliche Unternehmensgewinne bis zum Mindeststeuersatz von 15% nachzubesteuern, wenn der Erststaat seine primären Besteuerungsrechte nicht ausgeübt hat. „Die gestern erzielte Einigung beweist, dass der multilaterale Dialog trotz der Herausforderungen und Kompromisse auf dem Weg dorthin funktioniert und Ergebnisse liefern kann, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen, die gemeinsame Lösungen erfordern“, lobte Cormann trotz der Verspätung. „Diese Arbeit ist für die Regierungen und unsere Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung – schließlich müssen sie in der Lage sein, die notwendigen Einnahmen zur Finanzierung der wesentlichen öffentlichen Güter und Dienstleistungen für ihre Bürger aufzubringen.“

Die Ergebnisse sollen kommende Woche auf dem G20-Gipfel im indischen Gandhinagar vorgestellt werden. Parallel werden die Beratungen fortgesetzt, damit das Abkommen bis zum Ende des laufenden Jahres unterzeichnet werden kann.

Stillstand hält an

Bis das multilaterale Abkommen in Kraft tritt, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2024, werden die 138 beteiligten Länder und Gerichtsbarkeiten keine neuen Steuern auf digitale Dienstleistungen erheben. Bereits seit 2021 gilt dieser nun um ein Jahr verlängerte Stillstand. Damals hatten einige europäische Länder Digitalsteuern für Unternehmen wie Google und Facebook eingeführt. Die USA unter der Trump-Administration drohten wiederum mit neuen Handelszöllen. Durch den Stillstand konnte der damalige Handelskonflikt entschärft und den Beratern mehr Zeit für das Festzurren des eigentlichen Abkommens eingeräumt werden.

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