Offensive im Kampf gegen Schwarzarbeit
Offensive im Kampf gegen Schwarzarbeit
Regierung gibt Finanzkontrolle beim Zoll mehr Befugnisse – Klingbeil setzt auf zusätzliche Einnahmen
wf Berlin
Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung will der Bund rigoroser vorgehen und finanzielle Schäden mildern. Im Visier genommen werden verstärkt Barber-Shops und Nagelstudios. Das Bundeskabinett beschließt am Mittwoch dazu einen Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Insgesamt 465 Mrd. Euro will der Bund für eine bessere IT-Struktur bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) beim Zoll in die Hand nehmen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schärfer zur verfolgen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor. Das Bundeskabinett soll den Regierungsentwurf an diesem Mittwoch beschließen.
Der Bund verspricht sich aus dem effizienteren Vorgehen direkte Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt, die bis 2029 auf 132 Mill. Euro steigen sollen. Für 2026 werden mit rund 10,4 Mill. Euro aus der Nacherhebung von Gemeinschaftssteuern und durch Sanktionsbeträge gerechnet. Vor allem profitieren die Sozialversicherungsträger: Bis 2029 soll die Summe der Mehreinnahmen auf fast 540 Mill. Euro steigen. Dies entlastet auch indirekt den Bundeshaushalt.
Strafermittlungen laufen
Darüber hinaus können laut Entwurf deutlich größere finanziellen Schäden vermieden werden. Die Mehreinnahmen belaufen sich demnach 2026 und 2027 auf knapp 1,3 Mrd. Euro und springen schon von 2028 an auf 2,0 Mrd. Euro. Größten Anteil darunter hat die Schadensumme aus straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen von 763,7 Mill. Euro im nächsten und 786,7 Mill. Euro im übernächsten Jahr. Für 2028 liegt die Schätzung schon bei 1,24 Mrd. Euro. Zuletzt war die Schadensumme 2024 auf 766 Mill. Euro gestiegen.

Weiterhin profitieren die öffentlichen Kassen aus vermiedenen Steuerschäden bei Verfahren, in denen der Zoll geprüft und ermittelt hat, aus festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Einziehungsbeträge sowie durch erweitertet Befugnisse durch die Novelle.
Der Zoll soll künftig zielgerichtete Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in den besonders anfälligen Bereichen bekämpfen können. Die Bundesregierung sorge für mehr Schlagkraft gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität, baue Bürokratie ab, digitalisiere und bündele Aufgaben, hieß es im Finanzministerium. Die Novelle trage zur Konsolidierung der Staatsfinanzen bei und zur Sicherung des Sozialsystems, indem Ausfälle von Beiträgen und Steuern verhindert würden.
Sicherheitsstrategie des Zolls
Die Novelle sei Teil der Sicherheitsstrategie des Zolls und die FKS solle zu einer zentralen Prüf- und Ermittlungsbehörde fortentwickelt werden – mit einem risikoorientierten Prüfansatz. Gesetzestreue Arbeitgeber können künftig mit weniger Kontrollen rechnen, andere müssen mehr befürchten. Die Befugnisse der FKS werden insgesamt erweitert. Sie soll mit einem automatisierten Verfahren große Mengen von Daten systematisch abgleichen; auf die Datenbank der Polizei direkt zugreifen und selbständig Ermittlungsverfahren vornehmen dürfen.
Meldeportal „Mindestlohn“
Neu entwickelt wird ein Fachverfahren für das operative Informations- und Datenanalysesystem (OIDA) mit Schnittstellen zu weiteren Netzwerken. Dazu gehören das zentrale Vorgangsbearbeitungssystem der Finanzkontrolle und das Meldeportal „Mindestlohn“.
Anpasst wird mit der Novelle der Katalog für besonders anfällige Bereiche bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, um neuen Trends zu folgen. Neu aufgenommen werden die Kosmetikbranche und das Friseurhandwerk. Besonders in Barber-Shops seien nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch Geldwäsche und die Einbettung in Strukturen der Kleinkriminalität zu beobachten, hieß es im Ministerium. Bei Nagelstudios registriere der Zoll zunehmend illegale Beschäftigung bis hin zu ausbeuterischen Formen.