Reformen im Insolvenzrecht provozieren Widerspruch
Reformen im Insolvenzrecht provozieren Widerspruch
SPD-Europapolitiker Repasi untermauert Kritik an EU-Plänen zur Vereinheitlichung
rec Brüssel
Die EU-Kommission stößt mit ihrem Vorhaben, nationale Insolvenzregeln zu vereinheitlichen, teils auf Ablehnung. Der SPD-Europapolitiker René Repasi findet es „problematisch“, strauchelnden Kleinstunternehmen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung überlassen zu wollen. „Da kann ziemlich viel schiefgehen“, sagt Repasi im Interview der Börsen-Zeitung. Er ist in die Arbeit an dem Gesetz eingebunden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) geht noch weiter: Sie lehnt vereinfachte Liquidationsverfahren für Firmen bis zehn Mitarbeitern rundheraus ab. Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken befürchten „tiefgehende Veränderungen des deutschen Insolvenzrechts“. Um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern – das erklärte Ziel der Reform –, sei das nicht erforderlich. Die DK befürchtet Missbrauch und negative Folgen für Kreditvergaben.
Eine andere Facette der vorgeschlagenen Mindeststandards im europäischen Insolvenzrecht ist ebenfalls umstritten: die Einführung von Pre-Pack-Verfahren. Pre-Pack bedeutet, einen (Teil-)Verkauf des Unternehmens vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten. Die DK lehnt das ab. Nach Einschätzung Repasis müsste indes nicht sehr viel geändert werden: „Das deutsche Insolvenzrecht kennt ein Instrument, das eine ähnliche Funktion hat wie ein Pre-Pack.“
Lieferkettengesetz verteidigt
Weiter fortgeschritten ist das EU-Lieferkettengesetz, gegen das Verbände quer durch Wirtschaft und Finanzen aufbegehren. Repasi verteidigt das Ziel, den Finanzsektor in Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt einzubinden. Man habe die Besonderheiten der Banken berücksichtigt, weil sie sich auf Berichte ihrer Firmenkunden verlassen müssten. Sie dürften „de facto von der Haftung ausgeschlossen sein“.
Der Umgang mit Finanzunternehmen im EU-Lieferkettengesetz ist zentral für die laufenden Schlussverhandlungen zwischen EU-Staaten und Europaparlament. Für Vermögensverwalter zeichnen sich Sonderregeln ab. Vorwürfe, etwa über doppelte Berichtspflichten, weist Repasi zurück. „In der Fondsbranche scheint man nicht wahrgenommen zu haben, dass wir ihre Bedenken aufgenommen und berücksichtigt haben.“
Probleme bereitet auch die Taxonomie: Der BdB kritisiert die „Green Asset Ratio“, eine ab 2024 verpflichtende Kennziffer für Bankbilanzen. „Wir sind in einer Anpassungsperiode“, so Repasi. Er äußert Verständnis, dass Unternehmen ängstlich seien, sagt aber auch: „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist neu und muss sich einjustieren."