Gesetzesentwurf

Regierung sieht kaum Alternativen zur geplanten Haushaltsfinanzierung 2024

Die Bundesregierung sieht zu ihren derzeitigen Haushaltsplanungen wenig Alternativen. Kritik kommt allerdings von den Arbeitgebern, die eine Kostenverlagerung in die Sozialversicherung monieren.

Regierung sieht kaum Alternativen zur geplanten Haushaltsfinanzierung 2024

Regierung sieht kaum Alternativen bei Haushaltsfinanzierung

Gesetzentwurf – Arbeitgeber kritisieren Kostenverlagerung

ahe Berlin

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass sie zu den derzeitigen Haushaltsplanungen nur wenig Alternativen sieht. In einem noch nicht abgestimmten Referentenentwurf zum Haushaltsfinanzierungsgesetz, der der Börsen-Zeitung vorliegt, wird darauf verwiesen, dass man theoretisch auch auf die vorgesehenen Änderungen beim Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" und bei der Betreuung von unter 25-jährigen Bürgergeld-Empfängern verzichten könnte. Allerdings lägen für das Sondervermögen, das nun in den eigentlichen Haushalt überführt wird, keine Gründe mehr vor. Und sollten die Unter-25-Jährigen auch künftig von den Jobcentern und nicht von den Arbeitsagenturen betreut werden, bleibe es bei der "Doppelspurigkeit" mit vielen parallelen Förderangeboten und Strukturen. "Im Übrigen bestehen zur Zielerreichung keine Alternativen", heißt es in dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden könnte.

In dem Finanzierungsgesetz werden unter anderem die Verdienstgrenze bei der Elterngeldzahlung von 150.000 Euro, die Ausweitung des Klimatransformationsfonds, der neue nationale CO2-Pfad, die künftige Bundeswehrfinanzierung sowie die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung für die Jahre 2024 bis 2027 festgezurrt.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnte in diesem Zusammenhang vor geplanten Kostenverlagerungen im Bundeshaushalt in die Sozialversicherungen und damit zulasten von Firmen und Beschäftigten. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Situation müssten alle zusätzlichen Belastungen vermieden werden, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes zum Gesetzentwurf, aus der die Deutsche Presse-Agentur zitiert. Den Konsolidierungskurs des Bundesfinanzministeriums bezeichneten die Arbeitgeber demnach als sachgerecht. "Nicht nachhaltig ist hingegen, wenn die notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt durch Kostenverlagerungen in die Sozialversicherung erfolgen." Wer Aufgaben zulasten der Arbeitslosenversicherung verlagere und Zuschüsse zur Renten- und zur sozialen Pflegeversicherung kürze, spart nicht, sondern buche lediglich eigene Lasten auf das Konto der Beitragsgemeinschaft um.

Die Maßnahmen liefen darauf hinaus, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag mittelfristig noch stärker als ohnehin steige, und zwar auf über 41%. Das werde personalintensive Betriebe und Beschäftigte in unteren Lohngruppen besonders stark treffen, so der BDA.

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