Sondervermögen blähen Subventionen auf
Sondervermögen blähen Subventionen auf
IfW: 6,6 Prozent des BIP steckt der Staat in Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
lz Frankfurt
Trotz knapper Kassen leistete sich der deutsche Staat im vergangenen Jahr Subventionen in Höhe von 6,6% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Insgesamt belaufen sich die Zuwendungen von Bund, Ländern und Kommunen auf 285 Mrd. Euro. Das geht aus dem jüngsten Subventionsbericht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) hervor. Den Schwerpunkt der Finanzhilfen des Bundes markierte demnach die Umwelt- und Energiepolitik. Bei den Steuervergünstigungen lag der Fokus auf der Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und ärztlichen Leistungen sowie der Entfernungspauschale.
„Subventionen sind ein gern genutztes Instrument der Wirtschaftspolitik, weil sie den politisch Verantwortlichen die Möglichkeit bieten, Aktivität zu entfalten und gestaltend in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen“, sagte Claus-Friedrich Laaser, einer der Autoren der Studie. „Subventionen sind aber nur dann begründet, wenn der Markt unvollkommen funktioniert.“ Deshalb sei ein vorsichtiger Einsatz des Subventionsinstruments ratsam.
Klimafonds größter Brocken
Maßgeblich getrieben ist der Subventionsanstieg durch die Finanzhilfen des Bundes, wobei der Klima- und Transformationsfonds (KTF) den größten Batzen ausmacht: 2022 gab der KTF noch 13,1 Mrd. Euro aus; der Sollwert für 2023 betrug 34,0 Mrd. Euro, und für 2024 waren 41,9 Mrd. Euro vorgesehen. Insgesamt legten die Bundeshilfen seit 2022 um satte 42 Mrd. Euro zu, was einem Anstieg der Bundesfinanzhilfequote von 2,2 auf 3,0% entspricht. Alles zusammengenommen belaufen sich die Finanzhilfen des Bundes danach auf 127,3 Mrd. Euro. Die übrigen Finanzhilfen – Länder und Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit und sogenannte Marktordnungsausgaben der EU – machten 83,1 Mrd. Euro aus.
Im Kieler Subventionsbericht werden auch Finanzhilfen aus den sogenannten „Sondervermögen“ des Bundes dokumentiert. Deren Anteil ist mittlerweile erheblich. Wurden im Jahr 2000 noch 99% der Finanzhilfen aus dem Bundeshaushalt und lediglich 1% aus Nebenhaushalten bezahlt, lag der Anteil der Subventionen, der aus den Sondervermögen bestritten wird, im Jahr 2024 bei 37,2%. 2023 waren es nach dem Nachtragshaushalt vom November sogar 49,6% – der Rückgang geht auf die Anpassungen zurück, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurden.
Stütze für Sozialversicherungen
Zu den direkt ausgezahlten Finanzhilfen gesellen sich noch Steuervergünstigungen. Diese summieren sich in der Haushaltsplanung auf 74,8 Mrd. Euro und fielen damit etwas geringer aus als 2023. So fielen Vergünstigungen wie der Tankrabatt weg. Die Relation der Steuervergünstigungen zum BIP ging im Verlauf der drei Jahre von 2,2 über 1,9 auf 1,7% zurück. Wichtigste Posten waren 2024 die Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und ärztlichen Leistungen (21 Mrd. Euro) sowie die Entfernungspauschale (6,2 Mrd. Euro), so das IfW.
Was den Abbau von Subventionen angeht, so zeigen sich die Autoren skeptisch. Nach den Erfahrungen des Ringens um den Nachtragshaushalt 2023 sei klar, dass eine Subventionskürzung breit angelegt sein müsste, um den Widerstand gut organisierter Lobbygruppen zu umgehen, zugleich müsse das mit Erleichterungen für die bisherigen Empfänger über allgemeine Steuersenkungen verbunden sein.