Strandbadkonzessionen nicht automatisch verlängern
Rom darf Strandbadkonzessionen nicht automatisch verlängern
EuGH: Italien muss europäische Regeln anwenden
bl Mailand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Italien dazu aufgefordert, die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände, die Strandbäder, nicht automatisch zu verlängern, sondern sie regelmäßig in einem neutralen und transparenten Auswahlverfahren neu auszuschreiben. Nationale Gerichte und Verwaltungsbehörden, einschließlich der kommunalen, müssten diese Regeln unmittelbar anwenden und damit nicht damit in Einklang stehende nationale Vorschriften unangewendet lassen.
Diverse italienische Regierungen hatten die Konzessionen in der Vergangenheit immer wieder verlängert und damit die Anwendung der Bolkestein-Richtlinie von 2006 zur Liberalisierung von Dienstleistungsmärkten durch die Nicht-Anwendung torpediert. Die Richtlinie ist laut EuGH auf alle Konzessionen für die Nutzung im öffentlichen Eigentum stehender Liegenschaften am Meer anzuwenden.
Die Strandbadkonzessionen gelten als Symbol für die Verkrustungen Italiens, das EU-Regelungen nicht anwendet und den Wettbewerb zugunsten von Partikularinteressen unterdrückt. Vor allem die Regierungsparteien Lega und Forza Italia setzen sich regelmäßig für die Interessen der Konzessionäre ein, die bei einem Gesamtumsatz von 15 Mrd. Euro wenig mehr als 100 Mill. Euro an Pachten zahlen.