Ampel-Gesetzentwurf

Verkehrsprojekte werden schneller umgesetzt

Das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Verkehrsprojekte beschleunigen soll - sowohl im Schienennetz als auch beim Autobahn-Ausbau. Die konkreten Projekte, die profitieren werden, stehen aber noch nicht fest.

Verkehrsprojekte werden schneller umgesetzt

Verkehrsprojekte werden schneller umgesetzt

Kabinett beschließt Gesetzentwurf – Weitere Debatten mit den Bundesländern nötig

ahe Berlin

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen und vereinfachen soll. Das Gesetz zielt auf den Ausbau sowohl des Schienennetzes als auch von Autobahnen sowie die Sanierung maroder Brücken ab. Es soll für alle Projekte gelten, für die ein „vordringlicher Bedarf“ beziehungsweise ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgestellt wurde. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem großen Gesetzespaket für einen schnelleren Infrastrukturausbau, der zwingend erforderlich sei. Welche Projekte genau profitieren sollen, wird erst später im Zuge einer Rechtsverordnung konkretisiert.

Dass auch 145 Autobahnprojekte in das Planungsbeschleunigungsgesetz einbezogen werden, war innerhalb der Ampel-Koalition lange umstritten gewesen. Ein Kompromiss war Ende März im Koalitionsausschuss gefunden worden. Bei den Projekten, die nun beschleunigt realisiert werden sollen, geht es um Stauschwerpunkte und Engstellen, die beseitigt werden, und nur für bestehende und nicht neu zu bauende Autobahnen.

Die Länder müssen zu den Projekten, die einbezogen werden, noch ihr Einvernehmen erklären – was bislang noch nicht in allen Fällen geschehen ist. Unklar blieb in diesem Zusammenhang zunächst auch, ob die Länder noch weitere Projekte ihrer Wahl neu auf die Liste setzen dürfen. Für Verwirrung sorgte auch eine Aussage von Wissing, wonach der Ausbau der A23 in Schleswig-Holstein auf Wunsch von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nicht in die Liste aufgenommen wird, obwohl die schwarz-grüne Landesregierung den Ausbau befürwortet.

Die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt künftig ebenso wie die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Damit wird der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum bei der Brückensanierung halbiert. Bisher kann die Sanierung beziehungsweise der Ausbau einer Brücke nach Angaben der Bundesregierung insgesamt fünf bis 18 Jahre dauern.

Wissing verwies auf die enormen Steigerungsraten im Güterverkehr. Auf der Schiene erwarte man in den kommenden Jahren ein Wachstum von 33%, auf der Straße von 54%. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, begrüßte ausdrücklich, dass neben Schienenprojekten auch der Straßenbau in den Gesetzesentwurf einbezogen wurde. Die von der EU geforderte Verdopplung der Gütertransporte auf der Schiene reduziere das Aufkommen im Bereich der Straße lediglich um etwa 10%, sagte er. Für deutlich mehr Verkehrsverlagerung brauche es einen radikalen Ausbau der Schienennetze, was aber kaum möglich sei.

Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Felix Schreiner, kündigte an, die Union wolle im parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen des Gesetzes durchsetzen. So werde man darauf dringen, dass auch die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung, die Einschränkung des Verbandsklagerechtes und die Modernisierung des Vergaberechts Bestandteile des Gesetzes würden.