Weil, Rehberg und Müller führen Kommission zur Reform der Schuldenbremse
Die Bundesregierung hat sich auf die Besetzung der Expertenkommission verständigt, die eine dauerhafte Reform der Schuldenbremse ausarbeiten soll. Geführt wird die 15-köpfige Kommission von einem Trio aus ehemaligen Politikern der drei Koalitionsparteien: Wie das Finanzministerium mitteilte, liegt der gemeinsame Vorsitz beim ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), dem langjährigen haushaltspolitischen Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg (CDU) sowie bei Stefan Müller einem früheren Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung von der CSU.
Nach Angaben von Finanzminister Lars Klingbeil wird die Kommission nun mit ihrer Arbeit beginnen und noch in diesem Jahr konkrete Regelungsvorschläge vorlegen. „Viele Jahre wurde in Deutschland über die Schuldenbremse gestritten. Unser Ziel ist, diesen Konflikt beizulegen“, betonte der SPD-Chef. Nötig sei eine kluge Modernisierung der Schuldenbremse, die beides sicherstelle: dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen und die Begrenzung der Schuldenlast.
Handhabbarkeit und Transparenz im Fokus
Der Kommission gehören auch der frühere langjährige Finanzstaatssekretär Werner Gatzer, Ifo-Präsident Clemens Fuest, die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, Thiess Büttner, Beirats-Vorsitzender des Stabilitätsrates, der frühere Wirtschaftsweise Volker Wieland, Sebastian Dullien, Direktor der Hans-Böckler-Stiftung, die Juristen Johannes Hellermann, Hanno Kube und Ruth Weber, alle drei mit einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, sowie die Ökonominnen Désirée Christofzik, Philippa Sigl-Glöckner und Isabella Weber an.
„Wir bündeln ökonomische und verfassungsrechtliche Expertise und bringen hervorragende, unabhängige Köpfe in der Kommission zusammen“, betonte Klingbeil. Der Vorschlag der Kommission soll den Angaben zufolge die Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigen und kann auch Überlegungen für dessen Weiterentwicklung umfassen. In ihrem Mandat haben sie die Vorgabe erhalten, einen besonderen Fokus ihrer Arbeit auf die „Handhabbarkeit und Transparenz“ der künftigen Schuldenregel zu legen.