LeitartikelWirecard-Strafprozess

Keine endlose Geschichte!

Der Wirecard-Strafprozess vor dem Landgericht München geht ins zweite Jahr. Auch dieses Mammutverfahren endet irgendwann mit einem Urteil. Bis dahin ist es noch ein langer Weg.

Keine endlose Geschichte!

Wirecard-Strafprozess

Keine endlose Geschichte!

Von Stefan Kroneck

Der Wirecard-Prozess geht ins zweite Jahr. Auch dieses Mammutverfahren endet irgendwann. Bis dahin ist es noch ein langer Weg.

Alles hat irgendwann ein Ende. Das gilt auch für den Strafprozess um den Wirecard-Betrugsskandal – obgleich dieser bei manchem den Eindruck erwecken kann, dass die juristische Aufarbeitung des Bankrotts des Zahlungsabwicklers vor dreieinhalb Jahren eine unendliche Geschichte ist. An diesem Freitag, dem 8. Dezember 2023, jährt sich die Hauptverhandlung eines der größten Kriminalfälle in der Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal. Dann hat die Strafkammer des Landgerichts München bereits 86 Prozesstage hinter sich.

Für den Vorsitzenden Richter Markus Födisch erweist sich die Wahrheitsfindung als besonders zähe Arbeit. Das ist nicht nur in der Dimension des Falls begründet, sondern hat auch seine Ursache im Verhalten von zwei der insgesamt drei Angeklagten. Der Hauptverdächtige, Ex-Vorstandschef Markus Braun, und der Kronzeuge Oliver Bellenhaus, der frühere Konzernstatthalter in Dubai, liefern sich seit Beginn des Prozesses im Dezember 2022 ein Duell um die Schuldfrage. Während Bellenhaus sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft bereits zu Prozessauftakt gestand und Braun dabei im weiteren Verlauf vor Gericht mehrfach schwer belastete, streitet der 54-jährige gebürtige Wiener sämtliche Tatvorwürfe ab. Braun hält sich nach eigener Aussage für unschuldig. Er sieht sich demnach in der Opferrolle. Er hält an seiner Gegendarstellung des Sachverhalts fest.

Druck auf Braun nimmt zu

Die Strafermittler werfen den Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Untreue, Bilanzfälschung und Marktmanipulation vor. Ihre Anklage stützt sich vor allem auf die Aussagen und Beweismittel von Bellenhaus. Födisch arbeitet die Tatvorwürfe mit der Befragung zahlreicher Zeugen akribisch und gewissenhaft ab. Der Strafkammer hilft dabei, dass Braun auf sein Aussageverweigerungsrecht verzichtet. Im Bedarfsfall steht er Födisch Rede und Antwort, während dessen Anwälte versuchen, mit einer Fülle von Beweisanträgen das Gerichtsverfahren auszuhebeln.

Das ist ihnen nicht gelungen. Im Gegenteil: Mit Blick auf den Zwischenstand kann man als Prozessbeobachter den Eindruck gewinnen, dass sich Brauns Lage verschlechtert, je mehr Zeugen vor Gericht aussagen. Bei den Anklagepunkten gerät der ehemalige CEO zunehmend in Erklärungsnot. Er verstrickt sich in Widersprüche. Eine Posse des mit internationalem Haftbefehl gesuchten flüchtigen Ex-Vorstands Jan Marsalek half ihm ebenfalls nicht. Als Beweis hat dessen schriftliche Stellungnahme, die Brauns Verteidiger als Beleg für die Unschuld ihres Mandanten werten, vor Gericht keinen Bestand. Das Schriftstück ist für die juristische Aufklärung der Causa substanzlos. Brauns letzten Antrag auf Haftentlassung schmetterte die Strafkammer mit dem Hinweis ab, dass der Tatverdacht bestehen bleibe. Der Österreicher sitzt seit Juli 2020 in Untersuchungshaft.

Komplexe Materie, lange Verfahren

Klar ist, dass Födisch das Verfahren im kommenden Jahr fortsetzt. Die Erfahrung lehrt, dass Gerichtsprozesse zu Wirtschaftsdelikten sich bei der deutschen Justiz zu Mammutverfahren entwickeln, je größer das öffentliche Interesse infolge eines festgestellten umfangreichen Schadens ist und je mehr Personen angeklagt sind. Das zeigt die Causa Rupert Stadler. Der frühere CEO der Volkswagen-Tochter Audi und zwei Mitangeklagte saßen fast drei Jahre vor Gericht. Erst nach 171 Verhandlungstagen fiel ein Urteil, welches wegen Revisionsanträgen noch nicht rechtskräftig ist. Der 60-Jährige kam mit einer Bewährungs- und Geldstrafe davon, nachdem er eine Mitschuld bei den Dieselabgasmanipulationen gestanden hatte. Grundlage dafür war eine vorherige Strafmaßindikation des Gerichts, die nach einer langwierigen Beweisaufnahme für Stadler wenig schmeichelhaft ausfiel. Ihm drohte eine Gefängnisstrafe.

Spätestens nach Abschluss der Beweisaufnahme in der Causa Wirecard wird Födisch vermutlich ebenfalls allen Prozessbeteiligten seine Einschätzung abliefern, bevor die Strafkammer ein Urteil fällt. Dessen Indikation dürfte – je nach Tragweite – die Prozessstrategie von Braun und seinen Verteidigern beeinflussen. In diesem langwierigen Verfahren könnte das ebenso eine Wende herbeiführen wie bei Stadler.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.