WertberichtigtBankenabwicklungsfonds

Nun geht es um mehr als Formfehler

Das EU-Gericht hat die Abwicklungsbehörde SRB wiederholt abgewatscht. Doch diesmal steht die tatsächliche Berechnung der gezahlten Beiträge auf dem Spiel.

Nun geht es um mehr als Formfehler

Bankenabwicklung

Nun geht es um mehr als Formfehler

rec Brüssel

Was wird aus den 86 Klagen, die sich – Stand Juni – vor dem EU-Gericht in Luxemburg gegen Zwangsbeiträge der klagenden Banken an den Abwicklungsfonds SRF aufgestaut haben? Der Versuch, darauf zum jetzigen Zeitpunkt Antworten zu geben, gleicht dem Blick in die Glaskugel. Stimmt schon, die Luxemburger Richter haben den Abwicklungsfonds SRB wiederholt abgewatscht. Unter anderem im September 2020, als die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) obsiegte. Doch weder in diesem Verfahren noch einer ähnlich gelagerten Entscheidung im Jahr davor ging es um die Berechnung der gezahlten Beiträge. Es ging um Formfehler in der Frühphase von SRB und SRF. In den nun laufenden Verfahren steht mehr auf dem Spiel: Die Abwicklungsbehörde legt jedes Jahr aufs Neue einen Zielbetrag für ihren Rettungsfonds fest, der sich an der Gesamthöhe der Einlagen bemisst. Sollte sie sich hier verkalkuliert haben, dürften viele Banken zu hohe Beiträge gezahlt haben. Erstattungen von fast 1,9 Mrd. Euro stehen im Raum – 2,4% des mit knapp 78 Mrd. Euro befüllten Abwicklungsfonds.