Schönen Gruß von der BaFin
Deutsche Bank
Schönen Gruß
von der BaFin
Von Tobias Fischer
Kriegt die Deutsche Bank die IT-Probleme nicht bald in den Griff, dürfte die EZB einschreiten.
Es ist ein Novum in der deutschen Finanzlandschaft: Die Finanzaufsicht verpasst einem Institut einen Sonderbeauftragten, um über die Wahrung des Verbraucherschutzes zu wachen. Schönen Gruß von der BaFin! Der Erste seiner Art hat die Aufgabe, in der Deutschen Bank die „kollektiven Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen“, weil Privatkunden massenhaft mit Einschränkungen im Kundenservice der Baufinanzierungstochter DSL Bank und der Postbank kämpfen.
Die Ostern 2022 im Projekt „Unity“ begonnene Überführung der IT der Postbank auf eine gemeinsame Plattform wurde zwar in diesem Juli für weitgehend abgeschlossen erklärt. Geglückt ist sie aber nicht. Die BaFin muss sich fragen, warum sie nicht früher eingegriffen hat. Die Probleme der IT-Migration sind lange genug bekannt.
Nun der zweite Sonderbeauftragte
Die Deutsche Bank muss sich fragen, weshalb sie Größe und Komplexität des Unterfangens noch bejubelte, als längst nichts mehr schönzureden war. Mildernde Umstände mag man des Umstands wegen walten lassen, dass sich das größte deutsche Institut am bislang größten IT-Projekt der europäischen Finanzbranche versucht hat. Den wohlmeinendsten leidgeplagten Kunden mag jedoch die blanke Wut packen, wenn er sich nicht ernst genommen fühlt. Dem Sonderbeauftragten, üblicherweise ein Team von Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten, obliegt es nun, die Abarbeitung der Mängelliste zu kontrollieren. Er bleibt, bis es vollumfänglich erledigt ist. Das kann dauern, wie die Deutsche Bank aus eigener Erfahrung weiß. Schließlich begleitet sie bereits seit September 2018 ein anderer Sonderbeauftragter – wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention. Das Mandat wurde wieder und wieder ergänzt und verlängert.
Klare Ansagen
Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing übte sich zwar öffentlich in Demut ob der Zustände, entschuldigte sich und gelobte Besserung bis Oktober und Heilung bis Jahresende. Das mag er nicht nur aus reiner Selbsterkenntnis über die Lippen gebracht haben. Klare Ansagen der BaFin samt Fristensetzung können vermutet werden.
Weitere Maßnahmen möglich
Bekommt Sewing die Probleme nicht rechtzeitig in den Griff, ist das Einschreiten der EZB wahrscheinlich, die ja auf europäischer Ebene für die direkte Beaufsichtigung der Deutschen Bank verantwortlich ist. In nationaler Zuständigkeit liegen hier Verbraucherschutz und Geldwäscheprävention, jene Bereiche, in denen die BaFin eingeschritten ist. IT-Mängel sind Sache der EZB. Entsteht der Eindruck, dass daraus operationelle Risiken erwachsen, kann sie Maßnahmen verhängen: Von Kapitalaufschlägen über Sanktionen bis zu Abberufungen von Verantwortlichen ist alles möglich.