Zu blind oder zu gierig
Zu blind oder zu gierig
Handelssanktionen
Banken zu blind oder zu gierig
Von Tobias Fischer
Zu Recht schauen Aufseher bei der Umgehung von Sanktionen genauer hin. Doch die Erkenntnis reicht nicht, es braucht härtere Strafen.
War da was? Die großen Geldwäschefälle, in die Banken wie Danske, Swedbank, ING, Deutsche Bank und Konsorten verwickelt waren, scheinen längst vergessen. Was nicht heißt, dass dem Finanzwesen von der Seite kein Ungemach mehr droht. Einen Beweis, dass Geldwaschsalons nicht aus der Mode gekommen sind, lieferte der jetzt aufgeflogene Ring an Kreditkartenbetrügern.
Tatsächlich nehmen die Gefahren zu, wie auch Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe und die Chefin der neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA, Bruna Szego, am Donnerstag auf der BaFin-Fachtagung zur Geldwäscheprävention deutlich machten.
Arbeitsteilige Untergrundökonomie
Kriminelle sind findig und passen ihre Vorgehensweisen und Strukturen zwecks Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung fortlaufend an. Sie bedienen sich zunehmend Künstlicher Intelligenz und Kryptowährungen, um Schlupflöcher auszunutzen. Ganze Untergrundökonomien widmen sich – hochgradig arbeitsteilig und mit erheblichem Spezialistentum versehen – dunklen Geschäften.
In einem geopolitisch zunehmend ungemütlichen Umfeld, mit einer Vielzahl an Kriegen und Konflikten, gedeihen solche Strukturen. Da wundert es nicht, dass BaFin-Exekutivdirektorin Rodolphe die Banken mit Nachdruck vor wissentlichen wie unwissentlichen Sanktionsumgehungen warnt, vor allem im Zusammenhang mit Hochrisikostaaten wie Iran und Russland. So beobachten die Aufseher eine Verlagerung von Handelsströmen in die Nachbarländer dieser sanktionierten Staaten. Banken, die dort in der Handelsfinanzierung aktiv sind, müssen unbedingt die Einhaltung von Sanktionsbestimmungen gewährleisten und im Fall des Falles Geschäftsbeziehungen abbrechen, lautet die klare Erwartung der Aufseher.
Der neue Fokus hat seine Berechtigung. Das Kalkül, mit solchen Geschäften davonzukommen oder nach dem Abzug einer Strafe noch daran verdient zu haben, darf nicht aufgehen. Die Rekordstrafe von 45 Mill. Euro, mit der die Finanzaufsicht J.P. Morgan SE wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention belegt, weist daher in die richtige Richtung.
Wünschenswert ist ein hartes Vorgehen gegen Finanzakteure, die sich als Helfer und Helfershelfer von Sanktionsbrechern betätigen. Unbesehen davon, ob sie zu blind sind, das zu erkennen, oder zu gierig, es zu unterlassen.
