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Neue Infoblätter für Finanzprodukte

Nach einer Blockade von einem halben Jahr haben sich die europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) doch noch auf neue Beipackzettel für Finanzprodukte einigen können, die im Zuge der Priips-Regulierung eingeführt wurden. Ein 2020 gefundener Kompromiss wird jetzt auch von der EIOPA mitgetragen

Neue Infoblätter für Finanzprodukte

ahe Brüssel

Kurz vor Ablauf eines Ultimatums der EU-Kommission hat das Aufsichtsgremium der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA beschlossen, einer Neufassung der Priips-Standards und insbesondere der Infoblätter für Finanzprodukte nicht mehr im Wege zu stehen. Der Board billigte mit qualifizierter Mehrheit einen schon im letzten Sommer gefundenen Kompromiss. Die Marktaufsichtsbehörde ESMA und die Bankenbehörde EBA haben diesem schon im Juli 2020 zugestimmt. Mit der Entscheidung der Versicherungsaufsicht konnten die drei europäischen Finanzregulierungsbehörden (ESAs) der EU-Kommission nun gemeinsame Vorschläge übermitteln, die im Prinzip schon seit dem vergangenen Juni in einem gut 120-seitigen Berichtsentwurf veröffentlicht sind.

EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness hatte den ESAs im Dezember ein Ultimatum von sechs Wochen gesetzt: Wenn es bis zum Ablauf keine Einigung gebe, werde die Kommission den EU-Mitgesetzgebern eben einen eigenen Entwurf für die Reform vorlegen. Wenn die EU-Kommission den von den ESAs nun vorgelegten Vorschlag annimmt, haben EU-Parlament und Mitgliedstaaten kein Mitspracherecht mehr.

Streit um historische Daten

Hintergrund ist der bereits seit langem schwelende Streit zwischen den ESAs, der Kommission, dem EU-Parlament sowie den betroffenen Branchen über den Umgang mit den Performance-Szenarien in den Informationsblättern. Im vergangenen Jahr hatte die Review der aktuellen Formulierungen erneut zu einem heftigen Streit geführt, ob historische Daten in die Anlegerinfos eingefügt werden sollen.

Die Aufsichtsbehörden waren dafür, was aber von der EU-Kommission und von Teilen des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Parlaments (Econ) strikt abgelehnt wurde. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Beipackzettel auch in Zukunft nur vorausschauende Performance-Szenarien enthalten, aber die Anbieter von Finanzprodukten die historische Entwicklung auf ihrer Website veröffentlichen und in den Anlegerinformationen darauf verweisen können.

Der Finanzexperte der Grünen im Econ, Sven Giegold, kritisierte am Freitag, durch die Verzögerungen sei bereits Schaden eingetreten. So müsse die Anwendung des neuen Anleger-Informationsblattes auf Publikumsfonds, die als „Ucits“ reguliert sind, verschoben werden, damit den Anbietern ausreichend Implementierungszeit bleibe. Eigentlich sollten auch Ucits-Fonds ab Anfang 2022 einen Beipackzettel mit Anlegerinformationen erhalten. Laut Giegold zeigt der Fall außerdem noch einmal deutlich, „wie unausgegoren das Modell der drei separaten Aufsichtsbehörden“ sei. Die Entscheidungsstrukturen der ESAs müssten effizienter gestaltet werden.

Im Vorfeld der EIOPA-Entscheidung hatte die EU-Kommission der Behörde noch einmal eine umfassendere Überprüfung der Priips-Verordnung in Aussicht gestellt. Diese Überprüfung habe Priorität, hatte die zuständige Generaldirektion Fisma versprochen. Bis Ende 2021 soll nun zunächst eine sektorübergreifende Studie zu Offenlegungs-, Anreiz- und Eignungsregeln für Privatanleger vorliegen. Bei der Prüfung des Priips-Rahmens soll es dann auch um eine bessere Abstimmung mit den IDD- und Mifid-Regeln in Bezug auf Offenlegung und Kosten geben.