Kabinett billigt Pläne zur Beschleunigung großer Infrastrukturprojekte
Kabinett billigt Pläne zur Beschleunigung großer Infrastrukturprojekte
Schnellere Genehmigung
für große Infrastrukturprojekte
Kabinett billigt Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums
Reuters/dpa-afx Berlin
Die Bundesregierung hat eine Beschleunigung wichtiger Infrastrukturprojekte auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Größere Projekte zur Modernisierung der Infrastruktur sollen künftig von „überragendem öffentlichem Interesse“ sein. Dadurch sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden. Zudem sollen Doppelprüfungen wegfallen und Verfahren digitaler werden.
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz dürfte nach den parlamentarischen Beratungen in etwa ab Mitte 2026 greifen. Dann sollen vor allem Engpässe im Straßen- und Schienennetz sowie bei den Wasserwegen beseitigt werden. Dazu gehört beispielsweise der Neubau von Autobahnbrücken. Vorrang sollen auch Straßen von militärischer Relevanz bekommen. Das Klagerecht von Umweltverbänden soll eingeschränkt werden. Dies wird allerdings nächstes Jahr in einem eigenen Gesetz geregelt.
Kabinett bringt Riester-Reform auf den Weg
Des Weiteren brauchte das Kabinett die Riester-Reform auf den Weg. Künftig soll es demnach Altersvorsorgeprodukte mit unterschiedlichen Garantiestufen und damit auch unterschiedlichen Renditechancen geben. Wer einen alten Riester-Vertrag hat, soll den entweder weiterführen oder ins neue System wechseln können. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen.
Es soll künftig weiterhin eine private Altersvorsorge geben, bei der 100% der eingezahlten Beiträge garantiert ausgezahlt werden. Dazu kommt eine Variante mit 80-prozentiger Garantie. Damit können die Versicherer die Beiträge schon etwas gewinnbringender am Kapitalmarkt anlegen. Neu eingeführt wird jedoch vor allem ein Altersvorsorgedepot, das hohe Renditen am Kapitalmarkt ermöglicht, aber keine Garantien gibt.
Außerdem soll ein Vertragswechsel günstiger werden. Abschluss- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, statt gesammelt zu Beginn anzufallen. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen. Ziel der Bundesregierung ist, dass die neuen Produkte zum Januar 2027 an den Start gehen.
