Referententwurf

Mehr Optionen zusätzlich zu Videoident

Das Bundesfinanzministerium plant, neue Möglichkeiten neben dem gängigen Verfahren zur Verifizierung von Kundenidentitäten zu schaffen. Dafür ist eine geldwäscherechtliche Verordnung in Arbeit.

Mehr Optionen zusätzlich zu Videoident

Bei den KYC-Verfahren für digitale Konten könnte es Änderungen geben. Denn im Bundesfinanzministerium sind Pläne gereift, dem bislang üblichen Videoident-Verfahren andere Optionen zur Seite zustellen. Dafür wurde bereits Ende März ein Referentenentwurf vorgelegt, der nun bekannt geworden ist. Die geplante Verordnung soll das Videoidentifizierungsverfahren als „ein bereits etabliertes Verfahren“ gesetzlich regeln. Die BaFin hatte die „Anforderungen an die Nutzung eines Videoidentifizierungsverfahrens“ mit einem Rundschreiben vom April 2017 formuliert.

Dem Entwurf zufolge sollen nun auch andere Ident-Verfahren zugelassen werden. Das könnte dann zum Beispiel die teilautomatisierte Identifikation mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID) sein. Für neue Verfahren stünden neben den Videoident-Spezialisten WebID und IDNow auch Anbieter wir Signicat Nect bereit. Diese müssten dann zur geldwäscherechtlichen Identifizierung geeignet sein.

Änderungen bei
Videoident möglich

bg Frankfurt

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