Rechtsprechung

Bernard Tapie beschäftigt die Gerichte auch nach seinem Tod

Bernard Tapie ist verstorben, aber sein Erbe beschäftigt weiterhin die Gerichte. Das letzte Verfahren um den Verkauf von Adidas durch seine frühere Hausbank erlebte Tapie nicht mehr.

Bernard Tapie beschäftigt die Gerichte auch nach seinem Tod

Von Gesche Wüpper, Paris

Es sei der Kampf seines Lebens gewesen, urteilen französische Medien. Doch den Ausgang des letzten Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit dem umstrittenen Weiterverkauf von Adidas durch seine frühere Hausbank Crédit Lyonnais kann Bernard Tapie nicht mehr miterleben. Das Urteil eines Berufungsgerichts, ob es bei einem umstrittenen Schiedsgerichtsurteil dazu mit rechten Dingen zugegangen ist, wird am Mittwoch erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Tapie Mittäterschaft bei Betrug und Unterschlagung öffentlicher Mittel vorgeworfen und deshalb eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 300000 Euro gefordert.

Mit dem Tod des schillernden Geschäftsmannes endet seine strafrechtliche Verfolgung. Das Berufungsgericht muss im Zusammenhang mit der Affäre dennoch ein Urteil fällen, da neben dem früheren Besitzer des Fußballvereins Olym­pique Marseille fünf weitere Protagonisten angeklagt sind, darunter Orange-Chef Stéphane Richard. Ihm wird Mittäterschaft bei der Unterschlagung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hat für den 60-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, sowie eine Geldbuße von 100000 Euro gefordert. Sollte er tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, dürfte die Regierung auf seinen Rücktritt bei Orange dringen. Der französische Staat hält 23% an dem Telekomkonzern. Das Mandat von Richard, der seit 2010 an der Spitze von Orange steht, endet Mitte 2022. Er hat sich bereits in einem Interview mit der Sonntagszeitung „Journal du Di­manche“ bereiterklärt, dann die operative Geschäftsführung abzugeben. Dafür möchte er aber gerne den Vorsitz des Verwaltungsrates behalten.

Das Berufungsgericht dürfte die für Mittwoch geplante Urteilsverkündung wegen des Todes Tapies laut Informationen der Nachrichtenagentur AFP aufschieben. Die Affäre um den Weiterverkauf von Adidas und dessen Folgen halten die französische Justiz bereits seit Jahrzehnten in Atem. Tapie, der sich nicht nur als Geschäftsmann, sondern auch als Schauspieler und Politiker einen Namen machte, hatte Adidas 1990 aufgekauft. Nach seiner Berufung als Städteminister 1992 hatte er seine damalige Hausbank Crédit Lyonnais mit dem Weiterverkauf des Sportartikelanbieters aus Herzogenaurach beauftragt. Tapie fühlte sich dabei von der damals staatlichen Bank geprellt und zog deshalb vor Gericht.

EZB-Chefin Christine Lagarde entschied dann 2007 als Wirtschaftsministerin unter Präsident Nicolas Sarkozy, ein privates Schiedsgericht einzuschalten, um den langen Streit zu beenden. Richard war seinerzeit ihr Büroleiter. Das umstrittene Schiedsgericht hatte Tapie dann 2008 einen Schadenersatz von 403 Mill. Euro zugesprochen. Später wurde die Entscheidung annulliert und ein Berufungsgericht entschied, dass Tapie das Geld zurückzahlen müsse.

Der Gerichtshof der Republik hat Lagarde 2016 für schuldig befunden, in der Schiedsgerichtsaffäre fahrlässig gehandelt zu haben. Sie wurde jedoch nicht mit einer Strafe belegt, so dass sie IWF-Chefin blieb. Die fünf anderen Protagonisten, die nun im Zusammenhang mit der Affäre auf das Urteil warten, waren in erster Instanz freigesprochen worden.

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