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Daimler-Vorstände reinvestieren in ihr Unternehmen

bl - Die Daimler-Vorstandsmitglieder Andreas Renschler (54), Prof. Dr. Thomas Weber (58) sowie der Vorstandsvorsitzende Dr. Dieter Zetsche (59) haben die Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, die ihnen aus der Ausübung eines Aktienoptionsplans aus dem...

Daimler-Vorstände reinvestieren in ihr Unternehmen

bl – Die Daimler-Vorstandsmitglieder Andreas Renschler (54), Prof. Dr. Thomas Weber (58) sowie der Vorstandsvorsitzende Dr. Dieter Zetsche (59) haben die Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, die ihnen aus der Ausübung eines Aktienoptionsplans aus dem Jahr 2003 zugeflossen sind, in das Unternehmen reinvestiert. Insgesamt erwarben die drei Manager dem Unternehmen zufolge 29 260 Papiere und investierten dafür knapp 1,2 Mill. Euro.”Die Aktienkäufe unterstreichen das Vertrauen der Vorstandsmitglieder in eine nachhaltige und positive Entwicklung von Daimler. Das ist auch ein Zeichen an alle anderen Aktionäre von Daimler”, befand Unternehmenssprecher Jörg Howe. Die drei Vorstände hatten Aktienoptionen im Umfang von insgesamt knapp 14 Mill. Euro – davon entfielen allein 8,6 Mill. Euro auf Zetsche – eingelöst und die Papiere am gleichen Tag für insgesamt 15 Mill. Euro veräußert. Zetsche erhielt davon 9,3 Mill. Euro. Der Gewinn wurde nach Abzug von Steuern und Gebühren in das Unternehmen reinvestiert, wobei Forschungsvorstand Weber und Nutzfahrzeugvorstand Renschler sogar mehr als ihren Verkaufserlös in Daimler-Aktien anlegten. Nur Zetsche, der als Konzernchef strengeren rechtlichen Restriktionen unterworfen ist, konnte nicht den gesamten Verkaufserlös in den Erwerb neuer Papiere “seines” Unternehmens investieren. Während Weber und Renschler ihre Papiere am 30. Juli erwarben, durfte der Konzernchef zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aktiv werden. Er legte schon am 26. Juli knapp 493 000 Euro in den Kauf von Aktien an, hatte aber aus dem Geschäft zuvor insgesamt mehr als 700 000 Euro erlöst. Genaue VorschriftenFür die Geschäfte von Vorständen mit Aktien des eigenen Unternehmens gelten genaue Vorschriften, damit diese sich nicht dem Verdacht von Insidergeschäften aussetzen. So können Mitglieder des Vorstands nur in bestimmten Zeitfenstern Papiere kaufen oder verkaufen. Außerdem gibt es bestimmte Höchstgrenzen.