Huawei-Finanzchefin stemmt sich gegen Auslieferung an die USA
Von Norbert Hellmann, Schanghai Für die seit Dezember im kanadischen Vancouver festgehaltene Finanzchefin des chinesischen Technologiekonzerns Huawei, Meng Wanzhou (47), bricht eine neue Etappe im aufsehenerregenden Auslieferungsdrama mit den USA unter dem Vorwurf des Verstoßes gegen Iran-Sanktionen an. Die gegenwärtig unter Kautionsauflagen in Vancouver wohnende Meng wird am Mittwoch vor Gericht erscheinen und dann erfahren, zu welchem Datum die erste Anhörung im Auslieferungsverfahren ansteht.Zur Enttäuschung von Meng Wanzhou wie auch der chinesischen Regierung, die sich seit Monaten energisch für ihre Belange einsetzt, hat Kanada das Auslieferungsgesuch der USA förmlich angenommen und damit den Startschuss für ein Justizverfahren gesetzt. Angesichts der Tatsache, dass die kanadischen Gerichte in der Vergangenheit US-Auslieferungsgesuchen praktisch ausnahmslos stattgegeben haben, stehen Mengs Chancen eher schlecht. Allerdings sind die legalen Prozeduren äußerst aufwendig und bieten Gelegenheiten für Einspruchs- und Berufungsmöglichkeiten, die mit einem sehr langen zeitlichen Aufschub verbunden sein können.Der Fall Meng ist durch seine latente – um nicht zu sagen offensichtliche – Verquickung mit dem Handelsstreit zwischen China und den USA sowie der Anfeindungen gegen den chinesischen Vorzeige-Technologieriesen Huawei besonders facettenreich. Zum einen ist Meng nicht nur Huaweis Chief Financial Officer (CFO), sondern auch die Tochter des Firmengründers und Konzernchefs Ren Zhengfei, einer geradezu legendären Unternehmerpersönlichkeit in China. Zum anderen erfolgte ihre Festnahme auf US-Geheiß zum Zeitpunkt eines Treffens zwischen US-Präsident Donald Trump und Chinas Staatspräsident Xi Jinping zur Klärung des Handelsstreits beim G 20-Gipfel in Buenos Aires. Zivilklage als KonterMeng, die sich seit über zehn Jahren aus privater Neigung heraus regelmäßig in Vancouver aufgehalten hatte, wo sie über Immobilienbesitz und eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt, war auf einer Geschäftsreise von China nach Mexiko ein geplanter kurzer Zwischenstopp in ihrem Vancouver-Domizil zum Verhängnis geworden. Nun versuchen Mengs Anwälte den Spieß allerdings umzudrehen und die Umstände der Verhaftung am Flughafen in Vancouver zu ihren Gunsten zu nutzen. Beim British Columbia Supreme Court wurde eine zivilrechtliche Klage gegen die kanadische Regierung, die Grenzschutzbehörde Canadian Border Services Agency (CBSA) und die Polizeiverwaltung wegen der Verletzung von persönlichen Freiheitsrechten eingereicht.In der Klage wird geltend gemacht, dass Meng beim Aussteigen aus dem Flieger von Grenzschutzbeamten abgefangen wurde, die sie festhielten und verhörten, ohne sie über den von US-Seite erwirkten Haftbefehl in Kenntnis zu setzen. Dabei sei Meng unter falschen Vorwänden und in Verletzung von Gesetzesbestimmungen gezwungen worden, Zugang zu ihrem Computer, iPad und Handy zu gewähren. Erst drei Stunden später soll es zur Vollstreckung des eigentlichen Haftbefehls durch die Polizei gekommen sein.Mengs Anwälte sehen in dieser Vorgehensweise einen Verstoß gegen die von der kanadischen Verfassung geschützten Persönlichkeitsrechte und ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um eine politisch motivierte Festnahme handelt. Welchen Einfluss dies auf die weiteren Anhörungen hat, bleibt noch offen. Meng, die nach einigen Wochen Untersuchungshaft unter Kautionsauflagen in ihr Haus zurückkehren durfte, will nicht länger Däumchen drehen. Sie plant dem Vernehmen nach ihr akademisches Profil zu schärfen und sich an Kanadas führender Managerschmiede, der University of British Columbia Sauder School of Business in Vancouver, für ein PhD-Doktoranden-Programm einzuschreiben. Und das nimmt typischerweise einige Jahre in Anspruch.