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Keine Revision im Hoeneß-Prozess

mic - Nach der Verteidigung verzichtet auch die Münchner Staatsanwaltschaft auf eine Revision gegen das Urteil im Verfahren gegen Uli Hoeneß. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der langjährige Präsident des FC Bayern München könnte schon nach...

Keine Revision im Hoeneß-Prozess

mic – Nach der Verteidigung verzichtet auch die Münchner Staatsanwaltschaft auf eine Revision gegen das Urteil im Verfahren gegen Uli Hoeneß. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der langjährige Präsident des FC Bayern München könnte schon nach Ostern seine Haftstrafe antreten – sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und die Vollstreckung eingeleitet wurde. Hoeneß war zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in der Höhe von 28,5 Mill. Euro verurteilt worden.”Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen”, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft ohne weitere Begründung. Die Ankläger hatten in dem Verfahren auf fünfeinhalb Jahre Gefängnisstrafe plädiert. Im Gegensatz zur Wirtschaftsstrafkammer waren sie von einem besonders schweren Fall der Hinterziehung ausgegangen.