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Rupert Stadler scheitert mit Verfassungsbeschwerde

sck - Der ehemalige Audi-Vorstandschef Rupert Stadler (56) ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte laut dpa-afx mit, es habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ende...

Rupert Stadler scheitert mit Verfassungsbeschwerde

sck – Der ehemalige Audi-Vorstandschef Rupert Stadler (56) ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte laut dpa-afx mit, es habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ende Oktober vergangenen Jahres wurde Stadler nach viereinhalb Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft München verdächtigt ihn, von den Dieselmanipulationen frühzeitig gewusst und die Betrügereien gedeckt zu haben. Sie wirft ihm unter anderem Betrug vor. Die Strafermittler sind seit Monaten dabei, eine Anklage gegen der früheren CEO vorzubereiten. Damit droht ihm ein Strafprozess. Stadler sieht sich als unschuldig.Im Herbst setzte das Oberlandesgericht München den Haftbefehl gegen hohe Auflagen und eine Kaution “außer Vollzug”. Die Justiz verhängte gegen Stadler ein Kontaktverbot “zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen”. Damit gab das Gericht einer Haftbeschwerde seines Anwalts statt. Stadler wurde am 18. Juni 2018 wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet. Nach abgehörten Telefonaten wollten die Behörden verhindern, dass er wichtige Zeugen in dem Verfahren beeinflusst.Die Verfassungsrichter erklärten nun, die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft sei prozessual überholt. Die damaligen Ausführungen des Landgerichts München seien schlüssig gewesen. “Dass das Landgericht nicht zu dem von ihm gewünschten Ergebnis kommt”, sei “verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden”. Das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr halten die Karlsruher Richter für verhältnismäßig.Stadler ist seit Anfang Oktober 2018 nicht mehr Vorstandsvorsitzender der Ingolstädter Volkswagen-Tochter. Eine Millionen-Abfindung bekommt er vertraglich nur dann, wenn er seine Unschuld vor Gericht bewiesen hat. Seine Nachfolge trat der Niederländer Bram Schot (57) an.