Weitere Cum-ex-Anklage gegen Steueranwalt Hanno Berger
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Dem Steueranwalt Hanno Berger droht ein weiterer Strafprozess in Sachen Cum-ex-Geschäfte. Das Landgericht Bonn hat nach eigenen Angaben eine Anklage der Staatsanwaltschaft Köln zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren gegen einen „bekannten deutschen Steuerrechtsanwalt“ eröffnet. Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass es sich um Berger handelt.
Die Anklage wirft Berger besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen vor und beziffert den Schaden für den Fiskus auf 278 Mill. Euro. Nach Auskunft des Gerichts geht es um Cum-ex-Geschäfte, die schon Thema des ersten Cum-ex-Strafprozesses vor dem Landgericht Bonn waren, der im März vergangenen Jahres zu der Verurteilung von zwei geständigen britischen Ex-Aktienhändlern zu Bewährungsstrafen geführt hatte. Berger soll zwischen 2007 und 2013 die Bank M.M. Warburg zur Aufnahme von Cum-ex-Transaktionen bewogen haben und maßgeblich daran mitgewirkt haben, die Strukturen für diese Geschäfte zu schaffen. Darüber hinaus soll er laut Anklage zum Teil gutgläubige Investoren akquiriert und die Bank in Bezug auf die Aktienkreisgeschäfte rechtlich beraten haben.
Im März soll auch ein inzwischen zweimal verschobener Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden starten, bei dem Berger einer von mehreren Angeklagten ist. Der 70-Jährige lebt seit Jahren in der Schweiz und hat bislang sämtliche Vorwürfe gegen ihn bestritten. Die in Bonn zuständige 12. Strafkammer hat nach Angaben des Gerichts inzwischen Haftbefehle sowohl national als auch auf europäischer Ebene erlassen. Die Fahndungsmaßnahmen würden vom Bundeskriminalamt koordiniert.