GastbeitragEnergieversorgung

Finanzierung ist zentral für Verbreitung von Batteriespeichern

Die Finanzierung von Batteriespeichern ist in Deutschland bisher ein recht neues Feld. Es versuchen aber immer mehr Banken und Investoren, in diesen Bereich vorzudringen.

Finanzierung ist zentral für Verbreitung von Batteriespeichern

Finanzierung spielt zentrale Rolle für Batteriespeicher

Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes – Ausschlaggebend sind Rentabilität des Projekts, Laufzeit und Sicherheiten – Wenige regulatorische Besonderheiten

Von Nadine Bourgeois *)

Batteriespeicher (BESS – Battery Energy Storage Systems) spielen eine immer wichtigere Rolle im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energiewende. Sie ermöglichen die Speicherung von überschüssiger Energie, die aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird. Damit kann Energie aus erneuerbaren Quellen unabhängig vom Erzeugungszeitpunkt nutzbar gemacht werden. Batteriespeicher tragen damit maßgeblich zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Die Möglichkeit der Finanzierung von Batteriespeichern ist ein entscheidender Faktor für ihre Verbreitung und Nutzung.

Als Batteriespeicher oder Batteriespeichersysteme werden gemeinhin stationäre Batterien bezeichnet, die Strom sehr flexibel speichern und abgeben können. Obwohl die Batterie die Hauptkomponente eines Batteriespeichers ist, sind daneben weitere technische Einrichtungen notwendig, ohne die ein Batteriespeicher nicht funktionieren würde. Dazu gehören die Leitungselektronik sowie Systeme zum Batteriemanagement und der Kommunikation und Marktteilnahme. Generell können für die Batterien in einem Batteriespeicher verschiedene Speichertechnologien genutzt werden. Die konkret verwendete Speichertechnologie ist von der Größe und dem Anwendungsgebiet des Batteriespeichers abhängig.

Klein- und Großanlagen

Batteriespeicher können auf sehr unterschiedliche Weise genutzt werden, etwa zur Stabilisierung des Stromnetzes, zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Strommarkt, zur Speicherung und Einbindung von Energie aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz oder zur Erbringung anderer Nebendienstleistungen. Je nach Nutzungsart werden in-front-of-the-meter und behind-the-meter Batteriespeicher unterschieden. Die einen sind direkt mit dem Stromnetz verbunden (front), die anderen sind nutzerseitig installiert und dienen allein der Speicherung der Energie für diesen einen Nutzer (behind). Für die Energiewirtschaft relevant ist vor allem die erste Art (front).

Die Größe von Batteriespeichern reicht dabei von Kleinstanlagen, die als Heimspeicher zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach genutzt werden, bis hin zu Großanlagen im industriellen Maßstab und mit einer Leistung von mehr als 50 Megawattstunden. Entsprechend unterschiedlich fallen damit die Nutzungsmöglichkeiten und der Finanzierungsbedarf für einen Batteriespeicher aus.

Kaum Förderung für Großspeicher

Einige Banken bieten die Finanzierung von Batteriespeichern bereits an und haben dafür spezielle Finanzierungsmodelle entwickelt, um Investitionen in Batteriespeicher zu unterstützen. Die Finanzierung von Großspeichern ist allerdings noch nicht flächendeckend verbreitet. Ausschlaggebend für den Erfolg der Finanzierung sind vor allem die Rentabilität des Projekts, die Laufzeit der Finanzierung und die Möglichkeit werthaltige Sicherheiten zu bestellen.

Der zusätzliche Einsatz von Fördermitteln wäre sicher wünschenswert, um die Energiewende voranzutreiben, ist bislang so aber nicht flächendeckend und für alle Batteriespeicher vorgesehen. Fördermittel stehen aktuell vor allem für Heimspeicher oder gegebenenfalls für Kombinationsprojekte zur Verfügung, die dadurch von einer EEG-Förderung profitieren. Für Batterie-Großspeicher spielen diese aktuell noch keine Rolle. Damit können Fördermittel meist nicht zur Ergänzung oder Vereinfachung der Finanzierung genutzt werden.

Rentabilität des Projekts

Insgesamt ist eine solide Finanzierungsstruktur entscheidend für den Erfolg von Batteriespeichern. Regelmäßig werden Banken die Finanzierung als Projektfinanzierung beziehungsweise Darlehen mit Projektfinanzierungselementen ausgestalten. Vorrangig muss dafür die Rentabilität des Projekts gewährleistet sein. Ein Batteriespeicher muss also genügend Einkommen generieren, um auch eine Bankfinanzierung bedienen zu können.

Bei einer singulären Betrachtung des Batteriespeichers oder ohne Bündelung verschiedener Einkommensströme wird dies oft nicht der Fall sein. Hier sind die Einkommensströme meist zu gering, zu diversifiziert oder zu komplex, um eine Bankfinanzierung (ohne weiteres) bedienen zu können. Da eine Finanzierung schwer zu strukturieren ist, bleibt oft als einzige Möglichkeit, die Rentabilität des Projekts zu erhöhen. Dies ist einerseits möglich, wenn die Einnahmen aus dem Batteriespeicher selbst durch das Anbieten weiterer Nebendienstleistungen erhöht und diese gebündelt werden.

Weitere Hürden

Wenn dies nicht ausreichend oder möglich ist, kann die Kombination des Batteriespeichers mit dem Erneuerbare-Energien-Projekt eine Lösung sein. Wenn dies wirtschaftlich gelingt, können die Einnahmen aus dem Projekt und aus dem Batteriespeicher gemeinsam für die Finanzierung genutzt und diese strukturiert werden. Dann stehen oftmals tragfähige Lösungen für die Finanzierung zur Verfügung. Wenn die Einkommensströme strukturiert sind und damit die Basis der Finanzierung gesichert ist, müssen noch zwei weitere Hürden genommen werden: Es geht um die Laufzeit der Finanzierung und um die Möglichkeit der Bestellung werthaltiger Sicherheiten. Vor allem letztere kann Probleme aufwerfen. Dies gilt in unterschiedlichen Ausprägungen sowohl für die Finanzierung des Batteriespeichers allein als auch für die Kombination mit einem Erneuerbare-Energien-Projekt.

Rechtliche Probleme

Neben den wirtschaftlichen Fragen stellen sich für die Bestellung werthaltiger Sicherheiten immer und durch die Verknüpfung der verschiedenen Projektsphären bei einer Kombination des Batteriespeichers mit dem Erneuerbare-Energien-Projekts teilweise auch rechtlich komplexe Fragen:

  • Wie werden die einzelnen Wirtschaftsgüter (wie etwa Grundstücke) zugeordnet und wie können mit ihnen Sicherheiten zugunsten einer oder mehrerer Banken gestellt werden?
  • Wie können diese Sicherheiten verwertet werden?
  • Muss eine Gläubigervereinbarung (Intercreditor Agreement) getroffen werden, wenn verschiedene Banken das Projekt finanzieren und unterschiedliche Finanzierungskreise bilden?
  • Wie können Kapitalerhaltungsregeln auf- und sichergestellt werden, wenn der Batteriespeicher und das Erneuerbare-Energien-Projekt von unterschiedlichen Projektgesellschaften gehalten werden, die für alle Projektteile Sicherheiten bestellen oder bestellen sollen?

Diese Fragen müssen im Vorfeld geklärt und dann entsprechend vertraglich umgesetzt werden. Hierzu zählen die notwendigen vertraglichen Rangvereinbarungen zwischen den einzelnen Gläubigern und deren Zugriffsmöglichkeiten und -rechte auf Sicherheiten, die Einbindung von Eigenkapitalgebern und deren Stellung, die Möglichkeit der Querbesicherung durch verschiedene Projektgesellschaften sowie mögliche Schranken aus bestehenden Kapitalerhaltungsregeln und weitere projektspezifische Aspekte.

Der Umfang der rechtlichen Vorgaben, die für die Finanzierung einzuhalten sind, ist recht limitiert. Ebenso existieren wenige bis keine regulatorischen Besonderheiten, die zusätzlich für die Finanzierung von Batteriespeichern zu berücksichtigen sind. Die energie-regulatorischen Vorgaben sind in der Finanzierung nur reflexhaft zu beachten und spiegeln sich regelmäßig in entsprechenden Zusicherungen und Verhaltenspflichten (Undertakings/Covenants) wider. Darlehensverträge sehen meist vor, dass gesetzliche Regelungen, die für ein Projekt gelten, auch eingehalten werden. Dies schützt aber nicht davor, dass sich regulatorische Vorgaben in Zukunft ändern können.

Neues Feld

Bisher ist die Finanzierung von Batteriespeichern in Deutschland noch ein recht neues Feld. Es versuchen aber immer mehr Banken und Investoren, in diesen Bereich vorzudringen. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Batteriespeichern zu lösende Probleme resultieren nicht aus komplexen regulatorischen Vorgaben oder technischen Gegebenheiten, sondern sind meist wirtschaftlicher oder rechtlicher Natur.

Kaum regulatorische Besonderheiten

Die Finanzierung eines Batteriespeichers wird, wie jede andere Projektfinanzierung, nur dann erfolgreich sein, wenn alle Risiken vertraglich abgedeckt sind und eine entsprechende Risikozuordnung erfolgt ist. Bei der Finanzierung von Batteriespeichern ergeben sich dabei einige zusätzliche Fragen, über die sich alle Beteiligten bewusst sein sollten und die im Rahmen der Finanzierung gelöst werden müssen.

*) Nadine Bourgeois ist Partnerin von Addle-shaw Goddard.
Nadine Bourgeois, Partnerin der Kanzlei Addleshaw Goddard. Foto: Julia Reisinger Fotografie